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Wahl des Gemeindevizepräsidenten
Emanuel Julen oder Fabian ImbodenWahl des Gemeindevizepräsidenten

Emanuel Julen oder Fabian Imboden

Wahl des Gemeindevizepräsidenten
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Emanuel Julen, NEO, oder Fabian Imboden, Die Mitte Oberwallis, einer der beiden Kandidaten wird Vize-Gemeindepräsident.

Die Wahl Gemeindevizepräsident (nach Majorzsystem) von Zermatt findet am Sonntag, 27. April 2025 statt. Dies teilt die Gemeinde mit. 

Wählbar sind nur die Personen der hinterlegten Listen. Es sind dies:
Julen Emanuel
Imboden Fabian

Falls beide das absolute Mehr nicht erreichen, findet die Stichwahl (zweiter Wahlgang) am Sonntag, 25. Mai 2025 statt.

Briefliche Stimmabgabe

Damit die Stimmabgabe gültig ist, muß das Rücksendungsblatt unterschrieben sein.

– Zustellung durch die Post
Der Stimmbürger, der sein Stimmrecht auf postalischem Weg ausüben will, frankiert den Übermittlungsumschlag nach aktuellem Posttarif – andernfalls ist die Stimmabgabe ungültig – und übergibt die Sendung einem Postbüro. Die briefliche Stimmabgabe muß rechtzeitig, spätestens am Freitag 25. April 2025, bei der Gemeindeverwaltung eintreffen.

– Hinterlegung bei der Gemeinde
Der Stimmbürger kann den Übermittlungsumschlag ab Erhalt des Stimmmaterials während den Schalteröffnungszeiten (Montag und Mittwoch: 08.30 – 11.00 und 14.00 – 16.00 Uhr, Dienstag und Freitag: 08.30 – 16.00 Uhr, Donnerstag: 08.30 – 11.00 und 14.00 – 17.30 Uhr) bis spätestens am Freitag 25. April 2025, in die dafür vorgesehene, versiegelte Urne legen.

Die Stimmabgabe durch Einwerfen in den Briefkasten am Gemeindehaus ist ungültig!

Stimmabgabe an der Urne

Die stimmberechtigte Person benützt das Wahlmaterial (Wahlkuverts, amtliche Wahlzettel, Rücksendungsblatt), welches ihr von der Gemeindeverwaltung zugesandt wurde. Zusätzlich stellt die Gemeindeverwaltung das Wahlmaterial im Wahllokal zur Verfügung.

Die Stimmabgabe an der Urne hat persönlich zu erfolgen, so die Gemeinde Zermatt.

Öffnungszeiten der Urnen und Wahllokal
Sonntag, 27. April 2025, 09.00 – 10.00 Uhr, Einwohnerdienste / Kanzlei

Für sämtliche Fragen verweisen wir auf:
– das Kantonale Gesetz über die politischen Rechte vom 13.05.2004 (kGPR)
– die Verordnung über die briefliche Stimmabgabe vom 12.03.2008 (VbStA)

(pd, rm)
(Fotos Fabian Imboden, Emanuel Julen: Gemeinde Zermatt)

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