
Bahnhofareal von Zermatt soll verändert werden"Realisierung der Überbauung des Bahnhofsdachs mit Erstwohnbauten"
Eine „Umzonung der Zone für touristische Bauten und Anlagen“, nämlich des Bahnhofgeländes, ist in Zermatt vorgesehen. Die bisherige Zone soll in eine „Kernzone K-C (Bahnhofareal)“ umgewandelt werden.
Dies für eine „Realisierung der Überbauung des Bahnhofsdachs mit Erstwohnbauten“.
Hierfür liegen im vorgeschriebenen Verfahren, dem „öffentliche Auflageverfahren gemäß Art. 34 kRPG, die Akten des Dossiers öffentlich auf:
Öffentliche Auflage
Gestützt auf Art. 34 des kantonalen Gesetzes vom 23. Januar 1987 zur Ausführung des Bundesgesetzes über die Raumplanung (kRPG) führt die Einwohnergemeinde Zermatt in Bezug auf die Teilrevision des Zonennutzungsplans im Gebiet „Alt Gassa“ das öffentliche Auflageverfahren durch, so die Gemeinde Zermatt.
Die Teilrevision umfasss die Umzonung einer Zone für touristische Bauten und Anlagen (Bahnhofareal) in eine Kernzone K-C (Bahnhofareal) für die Realisierung der Überbauung des Bahnhofsdachs mit Erstwohnbauten.
Einsichtnahme
Die Dokumente (geänderter Zonennutzungsplan, geänderter Art. 14 „Kernzone“ des Bau- und Zonenreglementes, erläuternder Bericht) können ab dem 14. März 2025 während 30 Tagen zu den ordentlichen Öffnungszeiten auf der Bauabteilung oder über den untenstehenden Link eingesehen werden.
Rechtsmittel / Einsprachen
Zur Einsprache berechtigt sind Personen, die durch die Planungsmassnahmen berührt sind und ein schutzwürdiges Interesse an deren Aufhebung oder Änderung haben.
Einsprachen sind begründet und schriftlich innert 30 Tagen nach der Veröffentlichung im Amtsblatt an den Gemeinderat zu richten. Wer nicht fristgemäss Einsprache erhebt, kann im weiteren Verfahren seine Rechte nicht mehr geltend machen, ausser es werden später Änderungen am Nutzungsplan oder Reglement vorgenommen.
Weitere Informationen im Auflagedossier
Wer sich weiter informieren will findet im untenstehenden Dokument ausführlichere Informationen zum Vorhaben.
Auflagedossier_unterzeichnet_2025-02