
Verkehrskontrolle in Zermatt führt zu Anzeige bei der StaatsanwaltschaftMit 126 Kmh statt erlaubten 20 Kmh unterwegs
Erlaubt wären 20 Kmh gewesen, gemessen wurden 126 Kmh: Am 10. April 2025 um 19:30 Uhr führte die Regionalpolizei Zermatt eine Anhaltung auf der Kantonsstraße in Zermatt durch. Der Fall wurde der Kantonspolizei übergeben.
Über die Meßrolle gefahren, erreichte das E-Trottinett eine Höchstgeschwindigkeit von 126 km/h.
Der Lenker, ein 42-jähriger Litauer, wurde bei der Dienststelle für Straßenverkehr und Schiffahrt (DSuS) sowie der Staatsanwaltschaft Oberwallis angezeigt.
Das Leichtmotorfahrrad bzw. Elektro-Tretroller (der einen sogenannten Leichtmotorvelo gleichgestellt ist in der Verkehrsgesetzgebung) wurde beschlagnahmt, so die Kantonspolizei Wallis.
Diese weist im Zuge der Polizeimeldung auf folgende Regelungen für E-Trottinette (auch E-Scooter genannt) hin:
Zur Erinnerung
Die Höchstgeschwindigkeit eines E-Trottinetts beträgt 20 km/h.
Das Tragen eines Helms wird dringend empfohlen.
E-Trottinetts müssen auf der Straße und dürfen nicht auf dem Trottoir fahren.
Die Fahrer müssen die gleichen Regeln wie Leichmotorfahrräder einhalten.
(pd, rm)
(Archivfoto beschlagnahmtes E-Trottinett: Kapo VS)