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Zämu fer Grechu!
Rettung Bergbahnen GrächenZämu fer Grechu!

Rettung Bergbahnen Grächen

Zämu fer Grechu!
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Investor Christian Mars war im Gespräch doch nun wird öffentlich Geld gesammelt für die Rettung der Bergbahnen in Grächen.

Die Touristische Unternehmung Grächen hat aufgrund der drohenden Zahlungsunfähigkeit per 08.02.2024 die provisorischen Nachlaßstundung beantragt. Dieser wurde vom Sachwalter und dem Bezirksgericht zugestimmt.

Seit dem 08.06.2024 bis zum 08.06.2025 konnte die TUG AG erfolgreich in die definitive Nachlaßstundung überführt werden, welche bei Aussicht auf eine erfolgreiche Sanierung noch max. 12 Monate verlängerbar wäre.

Es hätte auch andere Vorgehensweisen gegeben, welche aus verschiedenen Gründen nicht gewählt wurden, so heißt es auf der Webpräsenz von „Zämu fer Grechu“, und:

„Wir befinden uns nun auf dem beschwerlichen Weg der Nachlaßstundung, welcher konsequent und ohne weitere Diskussionen umgesetzt werden muß“, so weiter.

Verwaltungsrat und Gemeindepräsident Martin Schürch wurde vom Gesamtverwaltungsrat der TUG AG zum Delegierten für die Rekapitalisierung ernannt.

Der aktuelle Stand beträgt per: 28.04.2025

Zugesichert 2’100’000.00
Gezeichnet 3’767’000.00
Spenden 26’815.00
Total: 5’893’815.00

Sanierungskonzept

Das Ziel der definitiven Nachlaßstundung ist der Abschluss eines Nachlaßvertrages mit Dividendenvergleich.

Das aktuelle Sanierungskonzept sieht eine Kapitalherabsetzung in der Höhe von 90%, einen Forderungsverzicht in der Höhe von 80% und eine Rekapitalisierung im Rahmen einer Aktienkapitalerhöhung von mindestens 6 MCHF vor.

Damit die Sanierung erfolgreich umgesetzt werden kann und das Unternehmen langfristig auf gesunden Beinen steht, stehen am Anfang der Sanierung operative Maßnahmen.

Diese wurden zum Teil bereits diesen Winter erfolgreich umgesetzt, wie beispielsweise die Kündigung des Energieliefervertrages. Danach müssen die Aktionäre einer Kapitalherabsetzung in der Höhe von 90% zustimmen.

Dies werden sie nur tun, unter der Voraussetzung, daß die Gläubiger einem Forderungsverzicht in der Höhe von 80% zustimmen.

Die Gläubiger stimmen einem Forderungsverzicht nur zu, wenn die Fortführung der Gesellschaft mittels einer erfolgreichen Rekapitalisierung von mindestens 6 MCHF gesichert ist. D.h. sämtliche Entscheide sind miteinander verbunden und gegenseitig bedingt.

Plakativ aufgezählt bestehen die Sanierungsschritte aus vier Punkten:

  1. Umsetzung von operativen Maßnahmen zur Rentabilitätssteigerung
  2. Zustimmung der Aktionäre zu einer Kapitalherabsetzung in der Höhe von 90%
  3. Forderungsverzicht der Gläubiger in der Höhe von 80%
  4. Fortführungsfähigkeit mittels einer Rekapitalisierung in der Höhe von mindestens 6 MCHF

Investitionsplanung

Die Investitionsschwerpunkte liegen insbesondere in der nachhaltigen Instandhaltung bestehender Anlagen sowie in der Erweiterung der Beschneiungsanlage. Diese Maßnahme sichere bereits im Dezember verläßliche Schneeverhältnisse und einen stabilen Saisonstart.

Für langfristige Attraktivität und wirtschaftliche Stabilität setzen wir auf gezielt durchdachte Investitionen. Jeder investierte Franken werde gezielt und verantwortungsvoll eingesetzt, um echten Mehrwert zu schaffen, so die Sammler, welche Gelder für den Erhalt der Bergbahnen sammeln.

Künftige Investitionen müßten wirtschaftlich sinnvoll, ökologisch nachhaltig und gästeorientiert sein. Ein Rückbau sei ausgeschlossen – Anpassungen erfolgen durch innovative Weiterentwicklungen, die Qualität und Attraktivität steigern.

Das Ziel seien zukunftsorientierte Lösungen, die eine nachhaltige Weiterentwicklung des Angebots gewährleisten.

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