
Festnahme nach Telefonbetrug durch falschen BankangestelltenKantonspolizei Wallis warnt erneut eindringlich
Die Kantonspolizei Wallis warnt erneut eindringlich vor sogenannten «Schockanrufen».
Betrüger geben sich als Bankangestellte oder andere vertrauenswürdige Personen aus, um Opfer zur Herausgabe von Bankkarten, persönlichen Daten oder Wertsachen zu bewegen.
Ein aktueller Fall verdeutlicht, wie ein solcher Betrug ablaufen kann.
Eine Frau erhielt am 13. Mai 2025, gegen 11:30 Uhr, einen Anruf auf ihrem Festnetztelefon. Nach der Weiterleitung durch den Anrufer meldete sich eine angebliche Bankangestellte.
Sie erklärte, auf dem Kontoauszug der Angerufenen seien mehrere verdächtige Transaktionen festgestellt worden. Um weiteren Schaden zu verhindern, müsse die Betroffene umgehend ihre Bankkarte sperren lassen.
Betrug durch falsche Bankangestellte
Im Verlauf des Gesprächs wurde die Angerufene aufgefordert, einen Briefumschlag vorzubereiten, auf den sie den PIN-Kode ihrer Bankkarte notieren und die Karte in den Umschlag legen solle.
Anschließend solle sie den Umschlag verschließen und auf die Abholung durch eine beauftragte Person warten. Eine neue Bankkarte werde ihr noch in dieser Woche zugestellt.
Kurz darauf übergab die Frau den Umschlag wie ihr angewiesen einem ihr unbekannten Mann vor ihrer Haustür. Dieser entfernte sich anschließend in unbekannte Richtung.
Wenige Minuten später hob der Mann in einer Bank 3’000 Franken in bar ab.
In der Zwischenzeit kontaktierte die Frau die Einsatzzentrale der Kantonspolizei, um den Vorfall zu melden.
Dank der umgehenden Meldung und dem aufmerksamen Verhalten der Bankangestellten konnte der Verdächtige kurz vor 15 Uhr vor einer Bank im Oberwallis lokalisiert und wenig später durch die Kantonspolizei in Bitsch festgenommen werden.
Ersten Ermittlungen zufolge war der mutmaßliche Täter bereits in anderen Kantonen mit derselben Masche aktiv. Die Staatsanwaltschaft hat eine Untersuchung eingeleitet.
„Es wird daran erinnert, daß bis zu einer rechtskräftigen Verurteilung die Unschuldsvermutung gilt“, so die Kantonspolizei Wallis weiter, obwohl sie nicht einmal die Nationalität des („mutmaßlichen“) Täters nannte, geschweige denn andere Angaben machte.
(pd, rm)