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Bundesrat kauft 14 Millionen Impfdosen

Bundesrat kauft 14 Millionen Impfdosen

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Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 23.2.2022 über den Bedarf und die Verwendung von Covid-19-Impfstoffen im Jahr 2022 beraten: 34 Millionen Impfdosen stehen 2022 zur Verfügung, davon wurden 14 Millionen für das zweite Halbjahr bestellt.

Bisher lag die „task force“ mit ihren drastischen Szenarien immer massivst falsch, die Intensivstationen waren entgegen anderslautenden Medienberichten nie überlastet sondern es wurden in Wahrheit während der sogenannten Pandemie massiv Intensivbetten abgebaut.

Und 2020 gab es nicht einmal eine Übersterblichkeit, die jedoch erstaunlicherweise im Jahr der Impfungen ab 2021 zu verzeichnen ist.

Doch der Bundesrat bestellt weiterhin für negativste Szenarien Impfstoffe von denen nicht einmal bekannt ist, ob sie bei neu auftretenden sogenannten Varianten dann überhaupt wirken.

Oberstes Ziel sei es, die Versorgung der Bevölkerung unter verschiedenen denkbaren Pandemieszenarien sicherzustellen, so der Bundesrat.

Er hat nun entschieden, bis Mitte 2022 maximal 15 Millionen Impfstoffdosen an andere Länder weiterzugeben, wenn diese nicht für die Verimpfung in der Schweiz eingeplant werden können.

Aber es werden nicht bloß große Chargen von Impfdosen verschenkt, die vor dem Verfallsdatum stehen.

2022 stehen der Schweiz rund 34 Millionen Impfdosen zur Verfügung. Dabei fallen 20 Millionen Dosen auf das erste Halbjahr und 14 Millionen Dosen auf die zweite Jahreshälfte, so heißt es in der Mittelung des Bundesrates.

Warum sind Verträge zu den Corona-Impfstoffen geheim? EDÖB fordert Offenlegung

So wurden und werden also für die zweite Jahreshälfte 2022 abermals Steuergelder-Milliarden für ein großes Impfvolumen ausgegeben, wobei die Höhe der Beträge nicht bekanntgegeben wird aufgrund dessen, daß – in einer Demokratie – der Bundesrat Geheimverträge mit der Pharmaindustrie abschließt.

Wie inzwischen herausgekommen ist, beinhalten die mit Regierungen geschlossenen Geheimverträge der Pharmaindustrie pikante Dinge: Unter anderem keine Haftung für Impfschäden. Staaten müssen sogar Anwalts- und Gerichtskosten der Konzerne übernehmen, recherchierte Urs P. Gasche.

Der Eidgenössische Datenschutzbeauftragte fordert aktuell das BAG auf, die Zahlen und Daten offenzulegen. Er empfielt im Rahmen eines Schlichtungsverfahrens die Geheimnisse zu lüften: Empfehlung vom 18. Januar 2022 BAG Verträge Covid-19-Impfstoff.

Ein Verfahren, welches der Anwalt und Notar Rémy Wyssmann angestrengt hatte.

(rm)

SW
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