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Verpflichtungskredit beim Großen Rat beantragt
3. Rhonekorrektion in der Region RaronVerpflichtungskredit beim Großen Rat beantragt

3. Rhonekorrektion in der Region Raron

Verpflichtungskredit beim Großen Rat beantragt
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Im Rahmen der dritten Rhonekorrektion hat der Staatsrat beschlossen, dem Großen Rat einen Verpflichtungskredit von 15 Millionen Franken zu unterbreiten.

Dieser Betrag dient zur Finanzierung der Sicherungsarbeiten der vorgezogenen Maßnahme (VM) II Raron auf dem Gebiet der Gemeinden Raron und Baltschieder.

Die vorgezogene Maßnahme (VM) II Raron gehört zu den prioritären Baustellen, die im Rahmen der 3. Rhonekorrektion realisiert werden sollen.

Aus diesem Grund hat der Staatsrat beschlossen, dem Großen Rat einen Verpflichtungskredit von 15 Millionen Franken zu unterbreiten.

Sicherungsarbeiten und Landerwerb

Dieser Betrag ermöglicht die Finanzierung der Sicherungsarbeiten einschliesslich des Landerwerbs.

Die VM II Raron erstreckt sich auf eine Länge von 1,3 Kilometern zwischen der Schwelle Giblätt und der Brücke St. German auf dem Gebiet der Gemeinden Raron und Baltschieder.

Ziel der Arbeiten sei es, das Ufer am linken Ufer in der Nähe der Brücken der neuen Eisenbahn-Alpentransversale (NEAT) zu sichern und punktuell am rechten Ufer oberhalb der Brücke einzugreifen, um die hydraulische Kapazität des Abschnitts zu erhöhen.

Von den 15 Millionen Franken, die dem Großen Rat vorgelegt werden, entfällt auf den Kanton ein geschätzter Nettoanteil von 6.3 Millionen Franken.

Das Bundesamt für Umwelt (BAFU) und das Bundesamt für Straßen (Astra) werden sich voraussichtlich mit 8.3 Millionen Franken beteiligen.

Der Anteil der Walliser Gemeinden beläuft sich auf 300’000 Franken.

(pd, rm)
(Symbolbild)

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