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Parlamentarische Initiative der SVP Ober- und Unterwallis

Parlamentarische Initiative der SVP Ober- und Unterwallis

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Der Mittelstand des Wallis werde immer mehr belastet.

Eine Parlamentarische Initiative von der SVP Ober- und Unterwallis fordert eine Erhöhung der Steuerabzüge für Krankenkassenprämien.

Diese wird am Freitag im Plenum des Großen Rats behandelt.

Der Mittelstand immer mehr belastet und die Ärmsten unserer Gesellschaft erhalten die Krankenkassen subventioniert was auch durchaus richtig ist, so die Partei: Jedoch sind die Krankenkassen-Prämien in den letzten Jahren stetig gewachsen und stellen das Budget einer jeden mittelständischen Familie vor große Herausforderungen.

Der Mittelstand im Wallis erhält jedoch keine Subventionen. Die jetzige Situation bedeutet, daß der Mittelstand zu reich für Subventionen aber zu arm ist, um sorgenfrei über die Runden zu kommen.

Es ist an der Zeit dieser Belastung entgegenzuwirken, fordert die SVP Ober- und Unterwallis.

Worum geht es?

Mit  dieser  Initiative  wird  eine  Änderung  des Steuergesetzes verlangt,  um  die  Steuerabzüge  für Krankenkassenprämien auf 7’200 Franken für verheiratete Personen und auf 3’600 Franken für die übrigen Steuerpflichtigen zu erhöhen.

Diese Erhöhungen der Steuerabzüge waren vom Parlament bereits  in  der Septembersession  2012 genehmigt  worden,  wurden  aber  infolge  von PAS1 und PAS2 verschoben und sind immer noch nicht in Kraft. Heute haben die Steuerpflichtigen nicht die Möglichkeit, ihre Krankenkassenprämien vollumfänglich abzuziehen und die Kosten der Prämien steigen jährlich weiter an.

Angesichts  der  zunehmenden  Belastung,  die  diese Krankenkassen-Prämien  für  das  Budget  der  Haushalte darstellen, vertritt die SVP Ober- und Unterwallis die Auffassung, daß diese vom Großen Rat bereits vor fast zehn Jahren abgesegnete Erhöhung der Steuerabzüge dringend umgesetzt werden muß.

Hintergrund

2012 hatte der Große Rat beschlossen, die Steuerabzüge für Krankenkassenprämien in drei Etappen auf 7’200 Franken für verheiratete Personen und auf 3’600 Franken für die übrigen Steuerpflichtigen zu erhöhen. Im Rahmen der Prüfung von PAS 1 und später von PAS 2 wurde diese Erhöhung der Abzüge schließlich verschoben und bis heute nicht umgesetzt.

In diesem Zusammenhang sei darauf hingewiesen, daß die Durchschnittsprämie 2020 im Wallis 359 Franken pro Monat betrug, was für Alleinstehende 4’300 Franken pro Jahr ausmacht, während der Abzug heute auf lediglich 3’000 Franken begrenzt ist.

Was die SVP Ober- und Unterwallis im Wortlaut fordert

Die Krankenkassenprämien stellen gemäß SVP Ober- und Unterwallis eine immer größere Belastung für das Budget der Haushalte dar. Die vor fast zehn Jahren beschlossene Erhöhung der Steuerabzüge muß nun also endlich umgesetzt werden.

Aus diesen Gründen fordern wir mit der vorliegenden parlamentarischen Initiative die Änderung von Artikel 29 Absatz 1 Buchstabe g des Walliser Steuergesetzes:

g) die Einlagen, Prämien und Beiträge für die Lebens-, die Kranken- und die nicht unter Buchstabe d fallende Unfallversicherung sowie die Zinsen von Sparkapitalien des Steuerpflichtigen und der von ihm unterhaltenen Personen, bis zum Gesamtbetrag von:

  1. für verheiratete Personen, die in rechtlich und tatsächlich ungetrennter Ehe leben: 7’200 Franken

  1. für die übrigen Steuerpflichtigen:

    1. 3’600 Franken

    2. 1’090 Franken für jedes Kind oder jede unterstützungsbedürftige Person, für die der Steuerpflichtige den Abzug gemäß Artikel 31 Absatz 1 Buchstabe b geltend machen kann.

  1. Sind die Voraussetzungen für eine Teilung des Abzugs für Kinder im Sinne von Artikel 31 Absatz 1 erfüllt, wird der Abzug pro Kind zwischen den beiden Eltern aufgeteilt.

  1. Der Große Rat kann diese maximalen Abzüge bis zu 30 Prozent erhöhen.

(rm, pd)

SW
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