
Wolf reißt in Zermatt 15 SchwarznasenschafeAbschuß-Bewilligung erteilt
Der Vorsteher des Departements für Volkswirtschaft und Bildung (DVB), Christophe Darbellay, hat den Abschuß eines Wolfs in der Region Mattertal angeordnet. Das Großraubtier hat auf einer nicht schützbaren Alpe 15 Nutztiere gerissen.
Die Voraussetzungen für einen Abschuß gemäß der revidierten Jagdverordnung (JSV), die am 1. Februar 2025 in Kraft getreten ist, sind somit gegeben. Diese erlaubt den Abschuss eines Einzelwolfes ab sechs getöteten Schafen oder Ziegen innerhalb von vier Monaten.
Der Abschuß des Wolfes in der Region Mattertal wurde somit angeordnet. Der Vorsteher des Departements für Volkswirtschaft und Bildung (DVB), Christophe Darbellay, hat diesen Entscheid getroffen, nachdem er die betroffenen kantonalen Stellen um eine Analyse der Situation gebeten hatte.
Schnelles Erteilen der Abschußbewilligung
Offenbar wurden die Schwarznasenschafe am Montag getötet und bereits am Dienstag wurde die Abschuß-Bewilligung erteilt.
Die Dienststelle für Jagd, Fischerei und Wildtiere (DJFW), das für die Regulierung geschützter Arten zuständig ist und die Dienststelle für Landwirtschaft (DLW), das für den Herdenschutz zuständig ist, zählten 15 Nutztiere, die auf einer nicht schützbaren Alpe gerissen wurden. Laut der DJFW ist die Anwesenheit eines Einzelwolfs nachgewiesen.
Die Bedingungen für den Abschuß eines Einzelwolfs sind somit gemäß der revidierten eidgenössischen Jagdverordnung (JSV) erfüllt.
Die Abschußverfügung tritt am 2. Juli 2025 in kraft, sobald sie im Amtsblatt des Kantons Wallis publiziert ist.
Die Bewilligung ist 60 Tage gültig, solange sich Nutztiere im Abschußperimeter befinden und Schadenspotential besteht.
(pd,rm)