
Ausbreitung des Japankäfers: Neuer Notfallplan gegen ausländischen Käfer tritt in kraftWallis und Tessin nur noch Eindämmung, Ausrottung kein Ziel mehr
Der Japankäfer breitet sich in der Schweiz immer weiter aus. Die Käfer können vor allem in der Landwirtschaft große Schäden anrichten und ganze Ernten zerstören.
Ein neuer Notfallplan des Bundesamts für Landwirtschaft (BLW) legt fest, wie betroffene Behörden reagieren müssen.
Im Wallis und im Tessin werden teilweise Gebiete deklariert, bei denen die Ausrottung nicht mehr das Ziel ist, sondern nur noch die Eindämmung (siehe weiter unten).
Zum Auftakt der Ferienzeit und des Hauptflugs des Schädlings ruft der Eidgenössische Pflanzenschutzdienst (EPSD) zur besonderen Achtsamkeit auf.
Die Käfer könnten als «blinde Fahrgäste» (blinde Passagiere) über große Strecken in Autos und Zügen transportiert und in weiteren Regionen der Schweiz gefährlich werden.
Der Japankäfer (Popillia japonica) ist gefräßig und kann erhebliche Schäden verursachen. Als ausgewachsenes (adultes) Insekt frißt er Blätter, Früchte und Blüten von mehr als 400 Pflanzen. Im Stadium der Larve ernährt er sich hauptsächlich von Graswurzeln und gefährdet so Grünflächen aller Art. Aus diesen Gründen stellt er eine Gefahr für die Landwirtschaft, den erzeugenden (produzierenden) Gartenbau und die Umwelt dar.
Um den Kampf gegen diesen Quarantäneschädling (Quarantäneorganismus) zu verstärken, veröffentlicht das BLW einen spezifischen Notfallplan für den Japankäfer. Dieser beruht (basiert) auf den Erfahrungen der letzten Jahre und soll eine möglichst wirksame (effiziente) Reaktion bei einem Verdacht oder Ausbruch des Schädlings ermöglichen. Im Notfallplan werden unter anderem die Zuständigkeiten von Bund und Kantonen klarer geregelt sowie Maßnahmen zur Bekämpfung des Japankäfers aufgelistet. Mit diesen Maßnahmen strebt der Bund an, die weitere Verbreitung des Japankäfers zu verlangsamen und Schäden zu verringern (reduzieren).
Flugzeit von Juni bis September
Aktuell sind in der Schweiz vier Befallsherde (in den Kantonen Basel, Schwyz, Wallis und Zürich) abgegrenzt, mit dem Ziel, den Käfer zu tilgen. Außerdem gibt es eine Befallszone (umfaßt Teile der Kantone Wallis und Tessin), in der eine Tilgung nicht mehr aussichtsreich ist, aber die Ausbreitung des Schädlings eingedämmt wird.
Der Japankäfer fliegt von Juni bis September. Während dieser Zeit besteht das Risiko, daß Reisende aus diesen befallenen Gebieten den ausgewachsenen (adulten) Käfer als «blinden Fahrgast» (blinden Passagier) in weitere Teile der Schweiz oder Europa verschleppen. Im Jahr 2024 wurden beispielsweise in mehreren Kantonen einzelne Japankäfer entlang von Verkehrsachsen festgestellt, bei denen es sich wahrscheinlich um solche «blinde Fahrgäste» (blinde Passagiere) handelte.
Aus diesem Grund möchte der EPSD zur Aufmerksamkeit aufrufen. Es ist wichtig, sorgfältig Gepäck und Fahrzeuge auf den Japankäfer zu kontrollieren. Wer einen verdächtigen Käfer findet, sollte diesen sofort einfangen und dem zuständigen Kantonalen Pflanzenschutzdienst melden. Der Japankäfer kann leicht mit heimischen, ungefährlichen Arten wie dem Gartenlaubkäfer verwechselt werden, daher ist es wichtig, die charakteristischen Merkmale zu kennen.
Erkennungsmerkmale
Video Japankäfer: Erkennungsmerkmale und Vergleich mit harmlosen Käfern
Ausgewachsene Käfer sind etwa so groß wie ein Fünfrappenstück (1 – 1,2 cm) mit metallisch grün schimmerndem Kopf und Halsschild sowie kupferbraunen Deckflügeln.
An jeder Seite des Hinterleibs sind fünf kleine Haarbüschel zu erkennen. Am Hinterteil gibt es zwei größere, gleichfarbige Haarbüschel.
Was tun bei Verdacht?
- Fangen Sie den Käfer ein und lassen Sie ihn nicht wieder frei.
- Prüfen Sie das Vorhandensein von weißen Haarbüscheln auf beiden Seiten des Hinterleibs.
- Frieren Sie den Käfer ein. Machen Sie ein Foto des Insekts und notieren Sie den genauen Standort, an dem es beobachtet wurde.
- Kontaktieren Sie bitte so rasch wie möglich den Pflanzenschutzdienst Ihres Kantons.
(pd, rm)