Home Aktuelles, Nachrichten Wallis Anpassung des Umweltschutzgesetzes = Walliser Klimagesetz?
Doch noch Walliser Klimagesetz durch die Hintertür?
Anpassung des Umweltschutzgesetzes = Walliser Klimagesetz?Doch noch Walliser Klimagesetz durch die Hintertür?

Anpassung des Umweltschutzgesetzes = Walliser Klimagesetz?

Doch noch Walliser Klimagesetz durch die Hintertür?
0

Ein Kommentar von Remo Maßat

An der Urne lehnte die Walliser Stimmbevölkerung ein eigenes kantonales Klimagesetz ab, nun wird das kantonale Umweltschutzgesetz einer Totalrevision unterzogen.

Klimaschutz und Umweltschutz sind ja quasi zwei Wörter für ein- und dasselbe.

Hätte man anstatt ein neues Klimaschutzgesetz einzuführen einfach die neuen Elemente, die man haben wollte, via Totalrevision ins Umweltschutzgesetz eingefügt, wäre es vielleicht gar nicht zu einem Referendum gekommen.

Es fragt sich: Kommt nun das Walliser Klimaschutzgesetz doch noch, nur einfach unter dem Titel Umweltschutzgesetz-(Revision)?

Diese Frage stellt sich auch vor dem Hintergrund, da die Politik sehr häufig Abstimmungsergebnisse nach Abstimmungen, die nicht nach ihrem Wunsche verlaufen sind, mißachtet oder umgeht.

Wie ist die Situation einzuschätzen?

Rückblende zur Abstimmung über das Walliser Klimagesetz

Die Walliser Stimmbevölkerung lehnte das kantonale Klimagesetz am 24. November 2024 mit 55,83 % Nein-Stimmen ab. Von 122 Gemeinden lehnten 109 das Gesetz, insbesondere im Oberwallis. Im Unterwallis stimmten einige Städte wie Sitten, Siders, Martinach und St-Maurice dafür, jedoch nicht Monthey. Die Stimmbeteiligung lag bei 42,08 %.

Ein überparteiliches Komitee ergriff das Referendum gegen das Gesetz, nachdem der Große Rat es im Dezember 2023 mit 93 zu 30 Stimmen angenommen hatte.
Das Komitee, bestehend aus SVP, Walliser Gewerbeverband, Oberwalliser Sektionen der Mitte und FDP sowie dem Hauseigentümerverband, argumentierte, daß der Kanton keinen Alleingang brauche. Es verwies auf die bereits bestehende Herausforderung, das nationale Ziel von 2050 zu erreichen. Die Befürworter, darunter SP, Grüne, Neo, FDP und die Mitte Unterwallis und Umwelt-NGOs vertraten hingegen die Meinung, daß das Wallis als Alpenkanton beim Klimaschutz eine Vorreiterrolle einnehmen solle.

„Es ist zwingend notwendig, Lösungen für unseren Kanton und zum Schutz seiner Bewohner vor den Auswirkungen des Klimawandels zu finden“, sagt etwa Aude Rapin von der SP Unterwallis. „Wir müssen unsere Anstrengungen verdoppeln, um zu überzeugen und zu erklären“, so Marie-Claude Schöpfer von Neo Wallis „kämpferisch“, so damals das SRF in seiner Berichterstattung über die deutlich verlorene Abstimmung. Die Ablehnung resultierte aus Ängsten vor Kosten, Bürokratie und Bevormundung, einer als unrealistisch empfundenen Frist (2040), so das SRF weiter.

Die Mitte Oberwallis etwa kritisierte den Gesetzentwurf als „Blackbox“ mit unklaren Zielen und einer überdotierten Klimareserve von 100 Millionen Franken, deren parlamentarische Kontrolle unzureichend sei. Sie sahen keine Notwendigkeit für ein kantonales Gesetz neben dem nationalen Klimaschutzgesetz .

Der damalige Staatsrat Roberto Schmid (Neo Wallis) äußerte nach der verlorenen Abstimmung gegenüber dem Staatsfernsehen SRF, er sei „überrascht über die Ablehnung“ des Walliser Klimagesetzes.

Das abgelehnte Klimagesetz hatte folgende Schwerpunkte:
– Klimaneutralität bis 2040 (direkte Emissionen der Verwaltung bis 2035).
– Eine Klimareserve von 100 Millionen Franken zur Finanzierung von Klimaprojekten.
– Maßnahmen zur Reduktion von CO₂-Emissionen und Anpassung an den Klimawandel (z. B. Schutz vor Naturgefahren).
– Einen kantonalen Klimaplan mit 80 Maßnahmen und 200 Aktionen.

(vgl.: https://www.wwfoberwallis.ch/aktuelles/wahlen-abstimmungen/ja-zum-walliser-klimagesetz
https://walliser-zeitung.ch/die-walliser-bevoelkerung-stimmt-ueber-das-klimagesetz-ab/)

Die kUSG-Revision behandelt Umweltschutzthemen wie Kreislaufwirtschaft, Bodenschutz und Lichtemissionen, die thematisch mit dem Klimagesetz überschneiden, jedoch nicht explizit auf Klimaneutralität oder CO₂-Reduktion abzielen. Sie enthält keine Klimareserve oder einen Klimaplan.

Gefahr einer „Hintertür“-Einführung?

Die Gefahr, daß Inhalte des Klimagesetzes „durch die Hintertür“ in die kUSG-Revision eingeführt werden, ist begrenzt, aber nicht ausgeschlossen.

Folgende Punkte sprechen dafür:

Thematische Überschneidungen

Beide Gesetze adressieren Umweltschutz, z. B. Bodenschutz und nachhaltige Ressourcennutzung. Die kUSG-Revision könnte Maßnahmen wie die Förderung der Kreislaufwirtschaft nutzen, um indirekt CO₂-Reduktionen zu unterstützen, was dem Klimagesetz ähnelt.

Politischer Wille

Der Staatsrat, damals angeführt von Roberto Schmidt (Neo), war ein starker Befürworter des Klimagesetzes und auch der heutige Staatsrat ohne Roberto Schmid ist ein Befürworter.

Nach der Ablehnung erklärte der Staatsrat, alternative Strategien zur Erreichung der Bundesziele (75 % Reduktion bis 2040, 89 % bis 2050) zu prüfen. Die kUSG-Revision könnte als Vehikel dienen, um einzelne Maßnahmen umzusetzen. Der Staatsrat forciert so etwa die Agenda 2030.

Dagegen sprechen:

Vernehmlassungsverfahren

Die kUSG-Revision ist transparent und erfordert die Zustimmung des Großen Rates sowie öffentliche Stellungnahmen. Dies erschwert eine versteckte Einführung von Klimagesetz-Inhalten.

Fehlende Klimareserve

Die kUSG-Revision sieht keinen vergleichbaren Finanzmechanismus wie die 100-Millionen-Franken-Klimareserve vor, sondern fokussiert auf den bestehenden Fonds für belastete Standorte, der durch das Verursacherprinzip gespeist wird.

Politische Sensibilität

Nach der klaren Ablehnung des Klimagesetzes dürfte der Staatsrat vorsichtig sein, um keinen neuen Konflikt mit der Bevölkerung, insbesondere im Oberwallis, zu riskieren. Gegner könnten ein erneutes Referendum erzwingen.

Die kUSG-Revision könnte jedoch Maßnahmen wie die Förderung der Kreislaufwirtschaft oder den Bodenschutz als Klimaschutzmaßnahmen interpretieren. Dies als Anpassung an Bundesvorgaben, die ebenfalls CO₂-Reduktionen fordern.

Fazit

Eine großflächige Wiedereinführung des Klimagesetzes ist unwahrscheinlich, da die kUSG-Revision keinen Fokus auf Klimaneutralität legt und keine Klimareserve vorsieht.

Einzelne Maßnahmen, wie die Kreislaufwirtschaft, könnten jedoch Klimaschutzziele indirekt fördern. Die Transparenz des Vernehmlassungsverfahrens und die politische Kontrolle durch den Großen Rat begrenzen das Risiko einer „Hintertür“-Einführung.

(Symbolbild: Hintertür in den Walliser Alpen)

Fehler gefunden? Jetzt melden.

IHRE MEINUNGEN

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert