
Vogelgrippe im Wallis: Dienststelle sieht weiterhin Maßnahmen-Bedarf
Die Schutzmaßnahmen gegen die Ausbreitung der Vogelgrippe werden bis Ende März 2022 verlängert. Im Wallis sind diese Massnahmen nur für Betriebe, die Geflügel am Genfersee halten, seit November 2021 obligatorisch.
Sie werden aber weiterhin allen Geflügelhaltern im Kanton empfohlen.
Auch wenn der Höhepunkt der Vogelgrippe in der ersten Januarwoche erreicht wurde und die Fallzahlen unterdessen sinken, grassiert die Seuche immer noch in weiten Teilen Europas.
Die zwei neuen Fälle, die vor kurzem in den Kantonen Schaffhausen und Bern entdeckt wurden, zeigen laut Meinung des Veterinäramtes (bzw. der „Dienststelle für Verbraucherschutz und Veterinärwesen„), daß die Maßnahmen aufrechterhalten werden müssen, damit sich die Seuche weiterhin nicht von Wildtieren auf das Hausgeflügel überträgt.
Als Sicherheitsvorkehrung werden Personen, die tote Wildvögel finden, aufgefordert, diese nicht zu berühren und die Wildhüter zu informieren.
Nur im Wallis: Bürokratie auch für Hobby-Tierhalter
Die mehr als 1700 Geflügelhalter, die derzeit beim Kanton registriert sind, konnten direkt über die Entwicklung der Situation und die getroffenen Maßnahmen informiert werden.
Auch, wer nicht registrierungspflichtig ist, ist im Wallis registrierungspflichtig
Viele Kleintierhalter melden Fälle gar nicht aus Angst vor Bürokratie. Sie müßten es allerdings tun. Und sogar sich auch ohne Fälle registrieren.
Jede Person, auch wenn sie nur eine kleine Anzahl Geflügel hält und daher nicht verpflichtet ist, ihren Betrieb in der TVD (Tierverkehrsdatenbank) zu registrieren, wird daran erinnert, daß eine Registrierung dennoch obligatorisch ist.
Sie muß über das vom Staat Wallis zur Verfügung gestellte Digital-System erfolgen, das ermöglicht, ihre Tätigkeit durch Scannen eines QR-Kodes oder über die Internetadresse geo.vs.ch/geflügel direkt und einfach online zu registrieren.
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