
AIA bei Kryptos ab nächstem Jahr: Was bedeutet das für Schweizer Kryptobesitzer?74 "Partnerstaaten" mit automatischen Informationsaustausch von Kryptowerten
Kryptowährungen steigen wieder, Gemeinden wie Zug und Zermatt nehmen sie bereits seit Jahren an, dort kann man mit Bitcoin sogar seine Steuern bezahlen.
Bitcoin und Co gelten bislang für viele als vermeintlich anonyme Geldanlagen oder Spekulationsobjekte, je nach Ansicht. Wer allerdings über Kryptobörsen oder Banken und andere Anbieter kauft, ist natürlich nicht mehr anonym.
Der Bundesrat hat im Februar die Botschaft zu den internationalen und nationalen Rechtsgrundlagen für den AIA über Kryptowerte verabschiedet.
Die Vorlage wird gegenwärtig im Parlament beraten, damit bereits im Jahre 2027 ein erster Datenaustausch stattfinden kann. Der AIA über Kryptowerte soll per 1. Januar 2026 in-kraft-treten. Die Vorlage betrifft Meldenpflichten, Sorgfaltspflichten und auch Strafbestimmungen. Sie sieht vor, dass neu auch fahrlässige Pflichtverletzungen strafbar sind, nicht bloss vorsätzliche.
Mit der jüngst verabschiedeten Vorlage schlägt der Bundesrat 74 für den Kryptomarkt relevante Staaten vor, mit denen die Schweiz ab 2026 automatisch Informationen über Kryptowerte austauschen soll. Das einzige westliche Land, das nicht mitmacht sind – wie üblich – die USA.
Der geplante automatische Informationsaustausch wird wohl ein Grund für viele Menschen sein, ihre Krypto-Werte wie Bitcoin nicht über Kryptobörsen zu kaufen sondern ohne Einbezug solcher Anbieter.
Dies, abgesehen von weiteren Gründen. Wie etwa dem Skandal um FTX und weiteren sogenannten Kryptobörsen, bei denen die Kryptos, namentlich Bitcoins, plötzlich verschwunden waren.
Sam Bankman-Fried, der Milliarden an Krypowerten veruntreut hatte sitzt zwar jetzt als verurteilter Betrüger im Gefängnis, was aber den Geprellten seiner Kryptobörse auch nichts nützt.
Inzwischen bieten nicht nur BitcoinSuisse oder die Postfinance Bitcoin an, sondern auch viele Kantonalbanken.
Diese Ankündigung des Bundesrats dürfte, wenn das Parlament mitzieht, ein Grund für viele sein, die auf diese in der Schweiz regulierten Anbieter ausgewichen sind, weil ihnen Bitpanda, Kraken und Co zu riskant waren, auch diese Schweizer Anbieter zu meiden.
IAI: Was ist geplant?
Zu den 74 Ländern mit denen nach dem Willen des Bundesrats die Schweiz automatisch Informationen über die Bitcoinbesitzer austauschen will, gehören alle EU-Mitgliedstaaten, das Vereinigte Königreich und die meisten G20-Staaten (notabene aber ohne USA, China und Saudi-Arabien).
Zu diesem Zweck soll der bestehende Prüfmechanismus für den AIA über Finanzkonten künftig auch den AIA über Kryptowerte erfassen, was entsprechende Änderungen des entsprechenden Bundesbeschlusses bedingt.
Was bedeutet das für Schweizer Kryptobesitzer?
Beim AIA geht es natürlich um Steuern bzw. wollen die Staaten, die mitmachen, vermeiden, dass ihnen Steuergelder entgehen. Mit der geplanten Zustimmung der Schweiz, die momentan noch im Parlament beraten wird, werden neue Verpflichtungen zum Erhalt der internationalen Steuertransparenz beizutragen
eingegangen.
Der neue AIA bedeutet aber auch, dass regelässig automatischer Informationsaustaus über Kryptowerte stattfindet. Es werden die Daten über die Besitzer von Bitcoin und anderen Kryptowerten von den Anbietern erhoben und an die Eidgenössischen Steuerverwaltung (ESTV) übermittelt und von dort aus an die ausländischen Behörden der 74 Staaten, die beim neuen Abkommen wie die Schweiz mitmachen.
Der neuen Meldepflicht unterliegen alle Anbieter von Krypto-Dienstleistungen, welche Tauschgeschäfte mit Kryptowährungen anbieten, darunter Banken oder auch reine Kryptobörsen.
Gemeldet und daten-erfasst werden alle Benutzer einer Krypto-Dienstleistung. Die Identität und die Transaktion muss bei jeder Bewegung von Bitcoin und Co gemeldet werden. Es besteht auch die Pflicht zur Feststellung der wirtschaftlich berechtigten Person an einer Kryptowährung, um eine Umgehung zu vermeiden.
Um all diese Informationen zu melden, müssen die Nutzer von Kryptowährungen identifiziert und alle erforderlichen Informationen beschafft werden.
Auch für in der Schweiz wohnhafte Personen ist das AIA von Bedeutung. Insbesondere wird mit der neuen Steuertransparenz bei Kryptowerten wie Bitcoin und Co es in absehbarer Zukunft wohl nicht mehr möglich sein, steuerlich nicht deklarierte Kryptowerte durch eine Selbstanzeige straffrei nachzudeklarieren.
(pd, rm)