
Öffentliche Auflage bauliches Erbe Saas-FeeEnsemble an Bauten soll unter Schutz gestellt werden
Denkmalschutz ist wichtig und richtig aber er hat auch große Auswirkungen für Liegenschafts-Eigentümer. Denn bei Unter-Schutz-gestellten Liegenschaften gibt es hohe Einschränkungen für Umbauten, Erweiterungen / Anbauten etc.
Mit einer extremst kurzen Frist erfolgte über die Feiertage des 1. August 2025 eine öffentliche Auflage über die „Klassierung und Unterschutzstellung der Objekte von kantonaler/regionaler Bedeutung auf dem Gebiet der Gemeinde Saas-Fee – Bauliches Erbe“.
Die Frist läuft heute bereits ab und Liegenschaftseigentümer, die Veränderungen an ihren unter Schutz gestellten Liegenschaften vornehmen wollen, müssen sich nach Ablauf der heutigen Frist an die neuen Bedingungen anpassen.
Inhalt der Bekanntmachung
In Übereinstimmung mit dem Gesetz über den Natur- und Heimatschutz legt das Departement für Finanzen und Energie, Dienststelle für Immobilien und Bauliches Erbe, das Klassierung- und Unterschutzstellungsdossier für das Ensemble bestehend aus 17 Liegenschafts-Objekten von kantonaler/regionaler Bedeutung in der Gemeinde Saas-Fee während 10 Tagen öffentlich auf (Artikel 9 und 12 kNHG; Artikel 11 Abs. 2 und 16 Abs. 2 kNHV), so die Gemeinde Saas-Fee kurz vor den Feiertagen.
Inventar des Baulichen Erbes der Gemeinde Saas-Fee
Das Ensemble besteht aus 17 Objekten von kantonaler Bedeutung. Es soll mit der Einstufung 2 zu klassiefiziert werden und unter Schutz gestellt werden.
Um folgende Liegenschaften / Bauten geht es: Nr. IBA 052-G1006, Wallfahrtsort „Zur Hohen Stiege“ – Hauptkapelle und Kapellenweg, Gebiet «Zur Hohen Stiege», Parzellen-Nr. 1922,1923,1924,1925,1926,1927,1928,1929,1930,1931,1932,1933,
1934,1935,1936,1937,1938, Blätter-Nr. 6, 13, 15, 17
(30.01.1991 Unterschutzstellung durch den Kanton von 16 von 17 Objekten)
Rechtsmittel / Einsichtnahme
Das Dossier kann, während 10 Tagen bei der Gemeindeverwaltung (Dorfplatz 8, 3906 Saas-Fee) und bei der Dienststelle für Immobilien und Bauliches Erbe (DIB, Place du Midi 18, 1950 Sitten) eingesehen werden. Begründete Einsprachen sind innert 10 Tagen seit der Veröffentlichung im Amtsblatt schriftlich an die DIB zu richten.
Kontaktstelle ist der Staat Wallis (Etat du Valais), Service immobilier et patrimoine (SIP), Place du Midi 18, 1950 Sitten
Frist ist 10 Tage, Ablauf der Frist bereits heute, 04.08.2025
(rm, pd)
(Bild: Saas-Fee.ch)