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Großraubtiere: Wolf im Goms erlegt

Großraubtiere: Wolf im Goms erlegt

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Der Vorsteher des Departements für Volkswirtschaft und Bildung (DVB), Christophe Darbellay, ordnete am 31. Juli den Abschuß eines Wolfs in der Region Goms an.

Die Abschußbewilligung trat am 4. August 2025 in kraft. Und bereits am gleichen Tag, wurde in dieser Region ein Wolf geschossen.

Innerhalb eines Monats hatte das Großraubtier sieben Nutztiere in geschützten Situationen gerissen.

Die Bedingungen waren also gegeben, um den Abschuss gemäss der revidierten Jagdverordnung (JSV) zum Bundesgesetz über die Jagd (JSG), die am 1. Februar 2025 in Kraft getreten ist, anzuordnen.

Diese erlaubt den Einzelabschuß eines Wolfes ab sechs getöteten Schafen oder Ziegen in einem Zeitraum von vier Monaten.

Dieser Entscheid wurde getroffen, nachdem die betroffenen staatlichen Dienststellen um eine Analyse der Situation gebeten worden waren. Die Dienststelle für Jagd, Fischerei und Wildtiere (DJFW), welche für die Regulierung geschützter Arten zuständig ist, und die Dienststelle für Landwirtschaft (DLW), welche für den Herdenschutz zuständig ist, hatten sieben getötete Nutztiere in geschützten Situationen gezählt. Laut der DJFW war die Anwesenheit eines einzelnen Wolfs nachgewiesen worden.

Die Bedingungen für den Abschuss eines einzelnen Wolfs waren somit gemäss der revidierten eidgenössischen Jagdverordnung (JSV) erfüllt. Die neuen Bestimmungen, die am 1. Februar 2025 in Kraft getreten sind, erlauben es den kantonalen Behörden, ab sechs Schafen oder Ziegen, die innerhalb von vier Monaten in geschützten oder nicht schützbaren Situationen getötet werden, einen Abschuss anzuordnen.

(pd, rm)

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