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Fortschritt mit Verzögerungen
Lärmschutz an militärischen SchießplätzenFortschritt mit Verzögerungen

Lärmschutz an militärischen Schießplätzen

Fortschritt mit Verzögerungen
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Die gesetzliche Frist zur Einhaltung der Lärmgrenzwerte an militärischen Schießplätzen endete Ende Juli 2025. Von den 46 Anlagen mit Sanierungsbedarf sind jedoch nicht alle vollständig umgebaut. Verantwortlich dafür sind der umfangreiche Planungsaufwand, veränderte Nutzungen, begrenzte Fachkräfte und notwendige Prioritäten.

Schon vor der Einführung des Anhangs 9 der Lärmschutz-Verordnung (LSV) am 1. August 2010 setzte das Eidgenössische Departement für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport (VBS) auf Lärmschutzmaßnahmen.

Seit Jahrzehnten werden bauliche und betriebliche Ansätze an Schießplätzen umgesetzt.

Nach 2010 entwickelte das VBS ein System zur Berechnung von Lärmimmissionen, Erhebung von Schusszahlen und Erstellung eines Lärmkatasters. Zwischen 2012 und 2014 wurden rund 120 Schießplätze untersucht, wobei 46 eine Sanierung erforderten.

Schrittweise Sanierungsarbeiten

Nach einer Pilotphase von 2014 bis 2016, in der verschiedene Maßnahmen wie betriebliche Anpassungen, technische Lösungen, bauliche Schutzmaßnahmen und Ersatzoptionen (z. B. Schallschutzfenster) getestet wurden, begannen die Sanierungen schrittweise.

Verzögerungen entstanden durch Nutzungsänderungen seit der Umsetzung des Stationierungskonzepts 2018 und die komplexe Lärmbewertung, insbesondere in dicht besiedelten Gebieten. Die Kosten für die nächsten fünf bis zehn Jahre werden auf etwa 50 Millionen Franken geschätzt.

Erfolgreiche Projekte und Verfahren

Aktuell befinden sich 16 Schießplätze in der Konzeptphase, 15 in der Planung, 7 in der Bewilligung und 4 in der Realisierung. Ein erfolgreich umgesetztes Beispiel im Wallis ist die unterirdische Schießanlage „La Tranchée“ in Sion , eingeweiht im Herbst 2024, die den Lärm an Pra Pardy, Vérolliez und Wolfeye reduziert.

Die Sanierung erfolgt in vier Phasen: Konzeptphase (Lärmberechnung), Projektierung (Bauprojekt), Bewilligungsphase (militärisches Plangenehmigungsverfahren mit Öffentlichkeitsbeteiligung) und Realisierung (nach rechtskräftiger Genehmigung und Finanzierung).

Ausnahmen und Herausforderungen

Falls Sanierungen nicht möglich oder unverhältnismäßig teuer sind, erlaubt die LSV Ausnahmen, etwa bei Interessenkonflikten mit Ortsbild-, Natur- oder Verteidigungsschutz. Die Armee steht dabei zwischen der Notwendigkeit realistischer Übungen und den gesetzlichen Lärmgrenzen.

Wo bauliche Lösungen an ihre Grenzen stoßen, kommen Ersatzmaßnahmen wie Schallschutzfenster zum Einsatz, um die Belastung zu verringern, während die Verteidigungsfähigkeit gewährleistet bleibt.

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(Archivbild: Schießplatz Simplon / VBS)

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