
Volksinitiative «Für Freiheit und körperliche Unversehrtheit»
Der Bundesrat empfiehlt, die Initiative «Für Freiheit und körperliche Unversehrtheit» ohne Gegenvorschlag abzulehnen.
„Die Initianten wollen sicherstellen, daß keine Impfpflicht eingeführt werden kann. Die Initiative verlangt, daß das Grundrecht auf körperliche und geistige Unversehrtheit vom Staat nur eingeschränkt werden darf, wenn die betroffene Person zustimmt. Damit geht der Initiativtext thematisch weit über das Impfen hinaus“, glaubt der Bundesrat.
Dies würde in zahlreichen gesellschaftlichen Bereichen zu Rechtsunsicherheit führen, etwa in der Strafverfolgung oder im Kindes- und Erwachsenenschutz. Bereits heute darf niemand zu einer Impfung gezwungen werden, so der Bundesrat weiter, ohne zu erwähnen, daß es manche etatistische Politiker in der Schweiz gibt, die mehr Obrigkeitsstaat im Sinne eine Impfpflicht offen fordern, so wie Cedric Wermuth oder Fabio Molina zum Beispiel. Und ohne zu erwähnen, daß mit den bisherigen Corona-Maßnahmen schon nahe an einer Impfpflicht vorbeischrammte. Ohne Impfung konnte man kaum noch Restaurants besuchen, benötigte Zertifikate, um nur ein Beispiel zu nennen.
„Jeder Mensch hat das Recht auf persönliche Freiheit, insbesondere auf körperliche und geistige Unversehrtheit und auf Bewegungsfreiheit, so der Bundesrat, und: Dieses Grundrecht ist in der Bundesverfassung festgeschrieben. Der Staat kann dieses Grundrecht unter bestimmten Bedingungen einschränken, etwa bei Maßnahmen im polizeilichen Bereich, in der Strafverfolgung oder im Ausländer- und Asylwesen. Bedingung ist, daß eine gesetzliche Grundlage besteht, ein öffentliches Interesse vorliegt oder die Grundrechte anderer Personen gefährdet sind und die Einschränkungen verhältnismäßig sind. Beispiele solcher zulässigen Einschränkungen sind die Fluoridierung von Trinkwasser, die Durchsuchung und Verhaftung einer Person, die militärische Aushebung oder die Vollstreckung einer Ausweisung.“
„In der Schweiz darf niemand gegen den eigenen Willen zu einer Impfung gezwungen werden“, schreibt der Bundesrat und widerspricht sich tatsächlich schon im nächsten Satz, der da lautet: „Das Epidemiengesetz sieht vor, daß die Kantone oder der Bundesrat Impfungen für gewisse Personen für obligatorisch erklären können, wenn eine erhebliche Gefahr besteht und die Bevölkerung nicht mit anderen, milderen Maßnahmen geschützt werden kann. Personen, die dieser Impfpflicht nicht nachkommen, müssen unter Umständen gewisse Konsequenzen tragen, etwa Gesundheitsfachpersonen den Wechsel in eine andere Abteilung des Spitals. Das Epidemiengesetz wurde 2013 an der Urne angenommen und ist 2016 in Kraft getreten.“
Ausriß aus der Medienmitteilung, in welcher sich der Schweizer Bundesrat selbst widerspricht im Original:
(rm, pd)
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