
Wiederaufbau von Blatten: Staatsrat legt Fahrplan festBlatten soll wiederaufgebaut werden
Die Walliser Regierung trotzt den Umfragen in der Schweiz, die gegen einen Wiederaufbau von Blatten sind (Walliser Zeitung berichtete) und stellt just nach Publikation dieser Erhebungen einen Fahrplan für den Wiederaufbau auf:
Um die Gemeinde Blatten nach dem Bergsturz vom 28. Mai 2025 beim Wiederaufbau zu unterstützen, hat der Staatsrat am 13. Juni 2025 einen Fahrplan verabschiedet.
Dieser enthält ein Inventar der zu behandelnden Themen und einen Aktionsplan mit 69 Maßnahmen zu Raumplanung, Naturgefahren, Mobilität, Wirtschaft, Tourismus, Landwirtschaft, Umweltschutz, öffentlicher Gesundheit und institutioneller Kontinuität.
Die Zustimmung der Einwohner ist Voraussetzung für den Wiederaufbau.
Strategische Gruppe und Koordination
Eine Strategische Gruppe unter dem Vorsitz von Franziska Biner, Vorsteherin des Departements für Finanzen und Energie, wurde mit der Ausarbeitung des Fahrplans beauftragt.
Sie besteht aus der kantonalen Finanzverwaltung (KFV), den Dienststellen für Raumentwicklung (DER), Naturgefahren (DNAGE), Mobilität (DFM), Umwelt (DUW), Landwirtschaft (DLW), dem Verwaltungs- und Rechtsdienst des Departements für Mobilität, Raum und Umwelt (VRDMRU) sowie der Dienststelle für Wirtschaft, Tourismus und Innovation (DWTI). Diese Gruppe hat eng mit der Gemeinde Blatten zusammengearbeitet.
Aktionsplan und Maßnahmen
Der Aktionsplan umfaßt die Ausarbeitung eines Raumplanungsrichtplans, eines Zonennutzungsplans, den Wiederaufbau von Infrastruktur (Schutz, öffentliche Dienste, wirtschaftliche Produktionsmittel) und Wohnflächen sowie die Neubesiedlung.
Sofortmaßnahmen wie die Räumung des Sees bei Blatten, des Lonza-Flußlaufs, der Bau der Notstraße Weißenried-Blatten, die Planung einer provisorischen Abwasserbehandlungsanlage sowie Unterstützung für Landwirtschaft und Tourismus sind bereits in Umsetzung.
Weitere Maßnahmen sollen bis Ende 2029 umgesetzt werden, wofür Verfahren beschleunigt und Mittel bereitgestellt werden müssen.
Finanzierung und Dekret
Ein Dekret über den Wiederaufbau von Blatten wird Ende 2025 dem Grossen Rat vorgelegt, um Verfahren zu vereinfachen, die Inbesitznahme und Nutzung von Eigentum für Sofort-, Instandsetzungs- und Wiederaufbaumaßnahmen zu erleichtern, Verfahren auszusetzen und Finanzierungsmodalitäten festzulegen.
Es kann Spezialgesetze ergänzen. Die Kosten werden auf rund 100 Millionen Franken geschätzt, davon 36 Millionen für dringende Interventions-, Wiederherstellungs- und Räumungsmaßnahmen und 64 Millionen für gewöhnliche oder Folgeprojekte.
Weitere Kreditanträge sind für die kommenden Jahre geplant.
Projektplanung für den Wiederaufbau
Die „Wiederaufbaukommission Blatten 2030“, von der Gemeinde Blatten gegründet und geleitet, wird die Planung, Koordination und Überwachung des Wiederaufbaus übernehmen, unterstützt durch eine kantonale Subvention in Form eines Leistungsauftrags.
Eine „Koordinationsgruppe des Kantons Wallis“, bestehend aus denselben Dienststellen wie die Strategische Gruppe, wird die Zusammenarbeit zwischen kantonalen Verwaltungen und Bundesämtern sicherstellen. Das Angebot der obligatorischen Schule bleibt in der Region gewährleistet.
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(pd, rm)
(Archivbild: Schweizer Armee)