Bergsturz in Blatten: Armee leistete umfassenden AssistenzdienstDie Schweizer Armee berichtet über ihre Erfahrungen im Lötschental
Der Bundesrat hat in seiner Sitzung vom 3. September 2025 den Bericht über den Assistenzdienst der Armee zur Unterstützung des Kantons Wallis nach dem vom Abbruch des Birchgletschers ausgelösten Bergsturz am 28. Mai 2025 auf das Dorf Blatten im Lötschental verabschiedet.
Der Einsatz der Truppe sowie die Zusammenarbeit mit den zivilen Einsatzkräften und den kantonalen Führungsorganisationen verlief reibungslos, nicht zuletzt dank der Anstrengungen des kantonalen Verbindungsstabs.
Der Bericht wird dem Parlament zur Behandlung während der Herbstsession überwiesen.
Die Schweizer Armee berichtet über ihre Erfahrungen aus dem Lötschental.
Dringende Unterstützung nach der Katastrophe
Die Katastrophe, die das Dorf Blatten am 28. Mai 2025 traf, führte zu einem sofortigen Gesuch der Walliser Kantonsbehörden an die Armee um Unterstützung. Vom 29. Mai bis zum 26. Juni 2025 war die Armee gemäß Artikel 67 Absatz 1 des Militärgesetzes (MG, SR 510.10) im Assistenzdienst tätig, um die zivilen Behörden bei der Bewältigung der Folgen des Bergsturzes zu unterstützen.
Das Subsidiaritätsprinzip wurde dabei strikt eingehalten: Sämtliche verfügbaren kantonalen Mittel waren bereits aufgeboten, und angesichts der Dringlichkeit sowie der anspruchsvollen Bedingungen war die Armee die einzige Institution, die kurzfristig spezifische Leistungen erbringen konnte.
Das Eidgenössische Departement für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport (VBS) genehmigte den Einsatz am 28. Mai 2025.
Umfassender Einsatz der Armee
Im Rahmen des Assistenzdienstes setzte die Armee maximal 90 Armeeangehörige aus Berufs- und Milizformationen für insgesamt 536 Diensttage und 31 Flugstunden ein.
Die Aufgaben umfaßten das Abpumpen von Wassermaßen, die Beleuchtung des Schadenplatzes, das Abtragen von Schlamm und Schutt, die Verkehrsregelung, die Beobachtung bei Nacht sowie die Durchführung von Lufttransporten und Aufklärungsflügen.
Die Zusammenarbeit mit den beteiligten Zivilbehörden verlief hervorragend, was maßgeblich auf die effektive Koordination durch den kantonalen Verbindungsstab zurückzuführen ist.
Berichtspflicht an das Parlament
Da der Assistenzdienst länger als drei Wochen dauerte und die Dringlichkeit der Lage keine vorgängige Genehmigung durch das Parlament erlaubte, ist der Bundesrat verpflichtet, der Bundesversammlung gemäß den gesetzlichen Vorgaben Bericht zu erstatten.
Der Bericht, der die Details des Einsatzes sowie die Zusammenarbeit mit den kantonalen Behörden umfassend darlegt, wurde am 3. September 2025 verabschiedet und wird in der Herbstsession behandelt.
Der Einsatz erfolgte gemäß der Verordnung über die militärische Katastrophenhilfe im Inland (VmKI), und die erbrachten Leistungen sind durch die ordentlichen Kredite für den Truppendienst und die Flugstunden abgedeckt.
Fortsetzung der Unterstützung über den Assistenzdienst hinaus
Nach Abschluß des Assistenzdienstes am 26. Juni 2025 stellte der Kanton Wallis ein Gesuch um Verlängerung der Aufräumarbeiten. Diese Leistungen werden seitdem gemäß der Verordnung über die Unterstützung ziviler oder außerdienstlicher Tätigkeiten mit militärischen Mitteln (VUM) erbracht.
Die VUM erlaubt unter bestimmten Bedingungen den Einsatz militärischer Mittel für Angelegenheiten von nationaler Bedeutung oder öffentlichem Interesse.
Damit unterstützt die Armee weiterhin die zivilen Behörden bei den Aufräumarbeiten in Blatten, um die Wiederherstellung des Dorfes zu fördern.
Der erfolgreiche Einsatz der Armee unterstreicht die Bedeutung einer gut koordinierten Zusammenarbeit zwischen militärischen und zivilen Kräften in Krisenzeiten, so das VBS weiter.
Die Bevölkerung von Blatten und der Kanton Wallis profitieren weiterhin von den fortlaufenden Bemühungen, die die Wiederherstellung des Dorfes nach der Katastrophe unterstützen.
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(pd, rm)
(Archivbild: VBS)


