Home Aktuelles, Nachrichten Wallis Schutzsuchender aus Afghanisten für versuchten Mord an Frau verurteilt
10 Jahre Haft für Mordversuch, Staatsanwalt wollte nur 8 Jahre
Schutzsuchender aus Afghanisten für versuchten Mord an Frau verurteilt10 Jahre Haft für Mordversuch, Staatsanwalt wollte nur 8 Jahre

Schutzsuchender aus Afghanisten für versuchten Mord an Frau verurteilt

10 Jahre Haft für Mordversuch, Staatsanwalt wollte nur 8 Jahre
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Ein Schutzsuchender aus Afghanistan (54) wurde vom Bezirksgericht Martinach wegen Mordversuchs an seiner Ehefrau zu 10 Jahren Haft verurteilt.

Der Verurteilte hatte seine Ehefrau im November 2022 zu Boden gestoßen und anschließend brutal mit einem 80 Zentimeter langen Stock auf den ganzen Körper, auch den Kopf geschlagen. Er ließ auch von seiner Frau nicht ab, als diese sich  bereits nicht mehr bewegte und regungslos war. Die Gewalttat geschah offenbar in aller Öffentlichkeit vor Zeuginnen und Zeugen.

Die Verteidigung machte geltend, daß der Verurteilte bei der Tat nicht urteilsfähig bzw. nicht bei klarem Verstand gewesen sei, er hätte unter Alkoholeinfluß gestanden. Das Gericht sprach hingegen ein höheres Strafmaß als die Staatsanwaltschaft Wallis forderte.

Staatsanwalt wollte nur 8 Jahre Strafe

Die Frau erlitt ein Schädeltrauma, eine Verletzung des Halswirbels, Brüche der Augenhöhle und der linken Kieferhöhle.

Das Bezirksgericht Martigny zeigte sich strenger als der Sonderstaatsanwalt Alexandre Rosset in der von ihm geforderten Anklageschrift.

Wobei zu erwähnen ist, daß in der Schweiz – wie in vielen westeuropäischen Ländern – in der Regel die Strafen nicht vollständig vollzogen werden.

Die Tat geschah vor Zeugen

Der Verurteilte zerbrach mit dem Stock sogar den Schädel der Frau und dies offenbar in aller Öffentlichkeit. Der Afghane hörte auch dann nicht auf als seine Ehefrau sich nicht mehr bewegte und eine Passantin überdies laut schrie. Erst später, als zwei Männer eingriffen, hörte er schließlich auf und ließ von seiner Frau ab, die wahrscheinlich bloß aufgrund des Eingreifens noch lebt.

Seine Frau hatte 2 Monate vor der Tat wegen früherer Gewaltausbrüche bei den Walliser Behörden Hilfe gesucht und Anzeige erstattet.

Diese zog sie unter Druck ihrer Kinder wieder zurück und für die Walliser Strafverfolgungsbehörden war damit der Fall offenbar erledigt.

Angeklagter: Nur Gott kann urteilen.

Die Äußerung „Nur Gott kann über meine Gefühle gegenüber meiner Frau urteilen“ läßt Zweifel daran aufkommen, ob der Verurteilte überhaupt Schweizer Gerichte anerkennt.

Gericht verfügt Landesverweis, Angeklagter will nicht ausreisen

Das Gericht hat gegen den Vater von fünf Kindern auch einen Landesverweis von 15 Jahren verhängt. Der Mann, der den Status eines politischen Flüchtlings hat und als Soldat in Afghanistan zum Schutz der Mitarbeiter der Schweizer Botschaft tätig war, möchte aber nicht in seine Heimat ausgeschafft werden. Er äußerte: „Ich riskiere mein Leben, wenn ich in mein Land zurückkehre, wegen der Taliban“.

Täterschaft reiste extra aus Deutschland an – Tante aus Afghanistan soll Mord angeordnet habenDeutsch-polnisch-afghanischer mutmaßlicher Ehrenmord im Wallis:

(pd, rm)
(Symbolbild)

 

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