
Covid-19-Zwangsmaßnahmen kosten weiterhin
Im März beschloss der Staatsrat, Unternehmen, die in der zweiten Hälfte des Jahres 2021 besonders stark von den umstrittenen Corona-Zwangsmaßnmahmen betroffen waren, eine zusätzliche Unterstützung zu gewähren.
Diese Unterstützung richtet sich einerseits an Härtefälle in der Event-, Reise- und Freizeitbranche, einschliesslich der Fitneßbranche, und andererseits an Diskotheken, Nachtbars und Thermalbäder.
Umfassende Bestimmungen und die Vorgehensweise für das Einreichen von Anträgen sind online auf der Webseite der Dienststelle für Wirtschaft, Tourismus und Innovation verfügbar.
Im Anschluss an die im Februar durch den Bundesrat verabschiedete Covid-19-Härtefall-
verordnung 2022, beschloss der Staatsrat im März, auf kantonaler Ebene ein zusätzliches Hilfsprogramm für sehr gezielte Fälle umzusetzen.
Unternehmen, die bereits als Härtefälle in der Event-, Reise- und Freizeitbranche, einschliesslich der Fitnessbranche, anerkannt wurden und die seit Ausbruch der Pandemie eine Finanzhilfe vom Bürgschafts- und Finanzzentrum (CCF AG) erhalten haben, können diese zusätzliche Hilfe in Anspruch nehmen.
Nachtlokale wie Diskotheken und Nachtbars sowie Thermalbäder, deren Aktivitäten von den ab September 2021 geltenden Gesundheitsbeschränkungen besonders betroffen waren, können ebenfalls eine Unterstützung erhalten.
Unter https://www.vs.ch/de/web/seti/coronavirus-informationen-fuer-die-unternehmen können die betroffenen Wirtschaftsakteure die genauen Durchführungsbestimmungen einsehen und einen Antrag stellen. Die Frist läuft bis zum 30. April 2022.
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