Home Aktuelles, Nachrichten Wallis Informationsaustausch mit 110 Staaten zu rund 3,8 Millionen Finanzkonten
Per AIA landen Schweizer Bankkontendaten nun im Ausland
Informationsaustausch mit 110 Staaten zu rund 3,8 Millionen FinanzkontenPer AIA landen Schweizer Bankkontendaten nun im Ausland

Informationsaustausch mit 110 Staaten zu rund 3,8 Millionen Finanzkonten

Per AIA landen Schweizer Bankkontendaten nun im Ausland
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Während Steueroasen unbehelligt in den USA, in Delaware, und im angelsächsischen Raum liegen, hat im Wirtschaftskrieg gegen das Schweizer Bankkundengeheimnis die Schweiz verloren, das Bankgeheimnis ist durchlöchert wie ein Schweizer Käse.

Die Eidgenössische Steuerverwaltung (ESTV) hat aktuell mit 110 Staaten Informationen über Finanzkonten ausgetauscht. Der Austausch erfolgte im Rahmen des globalen Standards zum automatischen Informationsaustausch (AIA).

Dieses Jahr erfolgte der AIA mit insgesamt 110 Staaten. Zu den 108 bisherigen Staaten kamen Kenia und Thailand hinzu, berichtet die Eidgenössische Steuerverwaltung ESTV.

Mit 84 Staaten tauschte die Schweiz die Daten gegenseitig aus.

Von 26 Staaten erhielt die Schweiz Informationen, versandte jedoch keine, weil die Staaten entweder die internationalen Anforderungen an die Vertraulichkeit und Datensicherheit noch nicht erfüllen (13) oder auf eine Datenlieferung freiwillig verzichten (13). Mit Rußland wurden auch dieses Jahr keine Daten ausgetauscht.

Bei der ESTV sind zurzeit rund 9000 meldende Finanzinstitute registriert (Banken, Trusts, Versicherungen, etc.), welche die Daten sammelten und an die ESTV übermittelten. Die ESTV versandte Informationen zu rund 3,8 Millionen Finanzkonten an die Partnerstaaten und erhielt von ihnen Informationen zu rund 3,5 Millionen Finanzkonten. Zum Umfang der Finanzvermögen kann die ESTV keine Angaben machen.

Die Schweiz hat sich zur Übernahme des globalen Standards für den internationalen automatischen Informationsaustausch in Steuersachen bekannt. Die gesetzlichen Grundlagen für die Umsetzung des AIA in der Schweiz sind am 1. Januar 2017 in Kraft getreten.

Ausgetauscht werden Identifizierungs-, Konto- und Finanzinformationen, darunter der Name, die Anschrift, der Ansässigkeitsstaat und die Steueridentifikationsnummer sowie Angaben zum meldenden Finanzinstitut, der Kontosaldo und die Kapitaleinkommen.

Dank den ausgetauschten Informationen können die kantonalen Steuerbehörden überprüfen, ob die Steuerpflichtigen ihre Finanzkonten im Ausland in der Steuererklärung korrekt deklariert haben.

Die Umsetzung des AIA wird vom Global Forum on Transparency and Exchange of Information for Tax Purposes (Global Forum) der OECD geprüft.

(pd, rm)

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