
Oberwallis: Steinfliege siegt vor Bundesgericht
Die Gemeinden Kippel und Ferden VS planen bzw. planten, das Wasser zweier Bäche zu nutzen.
Es wurde extra eine Gesellschaft gegründet, deren Eigner die beiden Gemeinden sind.
Der Färdabach und der Krummbach in einer Höhe von etwa 1800 bis auf 1300 Meter sollten in einem neuen Wasserkraftwerk rund 7.1 Gigawattstunden (GWh) jährlich produzieren.
Die WWF-Sektion Oberwallis und eine Privatperson klagten und unterlagen vor den kantonalen Gerichten des Wallis.
Diese folgten nicht der Begründung, daß die saisonalen Restwassermengen von 19 und 50 Liter pro Sekunde den Lebensraum mehrerer Insekten gefährdeten.
Darunter insbesondere den der Steinfliege „Leuctra schmidi“, welche auf der Roten Liste der gefährdeten Arten steht.
Der WWF akzeptierte offenbar das Urteil. Aber die Privatperson nicht.
Diese ging an das Schweizerische Bundesgericht. In einem aktuell veröffentlichten Entscheid hat es die Entscheidungen der Gemeinden über die Wasserrechte aufgehoben und den Fall an den Kanton zurückgewiesen.
Der Rechtsstreit zieht sich bereits seit dem Jahr 2017 hin.
Nun müssen die Gemeinden und auch das Kantonsgericht Wallis über die Bücher.
Das (gestern publizierte) Urteil im Wortlaut
- Zuwenig Regen: Waldbrandgefahr im Wallis
Aufruf zur Vorsicht
- Juli 26, 2024 - Gemeinderats-Wahlen Leuk: SVP Leuk mit breit abgestützter 5er-Liste
Patrick Kuonen, Thierry Zwahlen, Bernardo Amacker, Nevio Imhasly und Sascha Gsponer stellen sich zur Wahl
- Juli 26, 2024 - Zurück vor heimischem Publikum
Der FC Sion empfängt Lausanne-Sport
- Juli 26, 2024