
Bundesgerichtsurteil zu Unterhalt nach Scheidung
Neues Eherecht, Trennungsrecht. Mann ist nicht mehr verantwortlich für den Unterhalt der Familie.
Damit geht das Bundesgericht einen weiteren Schritt in Richtung der Bereinigung der Ungleichstellung von Männern gegenüber Frauen.
Und setzt neue Linien in punkto Gleichberechtigung.
Frauen sind nach dem neuen Scheidungsrecht gemäß aktuellem Bundesgerichtsurteil für ihren Lebensunterhalt nun selber verantwortlich.
Auch Kinder sind kein Grund für eine Alimentierung der Frau mit dem Mann als „Zahlmeister“.
Bisher war es so, daß nach einer Scheidung der Mann für den Unterhalt nicht nur für die Kinder sondern auch für den Lebens-Unterhalt der Frau zuständig war.
Trotz aller Gleichstellungs-Rufe in der heutigen Zeit wurden Männer bei Scheidungen massivst benachteiligt. Viele verloren sogar Haus und Hof. Es gab Fälle, wo Männer nach einer Scheidung wieder bei den Eltern einziehen mußten.
Denn wenn die Frau während der Beziehung oder Ehe nicht arbeitete, sondern Hausfrau war, mußte der Mann für sie auch nach einer Scheidung weiterhin den Lebensunterhalt zahlen.
Mütter haben nach einer Scheidung also nicht mehr automatisch das Recht auf persönlichen Unterhalt durch den Ex-Mann.
Kinder allein kein Grund mehr für Unterhaltsanspruch
Kinder allein kein Grund mehr seien, um Anspruch auf persönlichen Unterhalt nach einer Scheidung zu haben.
Es gelte vielmehr die finanzielle Eigenverantwortung.
In der Praxis bedeute das für alleinerziehende Mütter, daß sie nach einer Scheidung nun selbst für ihren Lebensunterhalt sorgen müssen.
Das Urteil des höchsten Schweizer Gerichts habe Signalwirkung, heisst es in Fachkreisen. Gerade Frauen seien sich der Veränderung häufig nicht bewußt.
Vorgeschichte
Das aktuelle Urteil folgt auf weitere zuvor ergangene Bundesgerichtsurteile.
Das Bundesgericht hat in fünf Grundsatzurteilen in kurzer Abfolge seit November 2020 mehrere Praxisänderungen eingeleitet. In zwei Urteilen (BGE 5A_907/2018 vom 3. November 2020 und BGE 5A_104/2018 vom 2. Februar 2021) befaßte es sich zunächst mit verschiedenen Grundsätzen zum nachehelichen Unterhalt.
Es änderte die Praxis in bezug darauf, wann eine Ehe lebensprägend ist und zu welchem Zeitpunkt den Eheleuten – also in den meisten Fällen der Frau – nach der Trennung / Scheidung die Arbeitssuche bzw. Aufnahme einer einer Arbeit für die Erzielung eines eigenen Einkommens zumutbar ist.
In drei weiteren Urteilen (BGE 5A_311/2019 vom 11. November 2020, BGE 5A_891/2018 vom 2. Februar 2021 und BGE 5A_800/2019 vom 9. Februar 2021) beschäftigte sich das Bundesgericht mit der Methode zur Berechnung der verschiedenen Arten des Unterhalts (Kindesunterhalt, ehelicher Unterhalt, nachehelicher Unterhalt), bei denen es große kantonale Differenzen gab, weil die kantonalen Gerichte die Berechnungsmethoden festlegen konnten.
Teils wichen die Berechnungsmethoden sogar innerhalb der Kantone voneinander ab, was vereinheitlicht wurde durch das Bundesgericht.
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