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Ende des Maskenzwangs in Gesundheitsinstitutionen

Ende des Maskenzwangs in Gesundheitsinstitutionen

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Strenge Walliser Regierungspolitik: Nicht nur die Walliserkanne in Zermatt mit den Betonblöcken deren Fotos um die ganze Welt gingen zeigten die Strenge, sondern auch, daß die Kantonsregierung länger an der Maskenpflicht in manchen Berichten festhielt.

Nach dem Entscheid des Bundesrates vom 30. März, in dem die Aufhebung der letzten Maßnahmen der COVID-19-Verordnung besondere Lage mitgeteilt wurde, hatte der Staatsrat des Wallis beschlossen, die Maskenpflicht in Gesundheitseinrichtungen mindestens bis zum 30. April 2022 beizubehalten.

Da die Zahl der sogenannten „Infektionen“ (früher galt als infektiös nur, wer auch krank und ansteckend, also „infektiös“ war) in der Bevölkerung und die Anzahl der derzeit hospitalisierten Personen zurückgegangen sind, paßt der Staatsrat seinen Entscheid vom 30. März an. Von nun an ist das Tragen von Masken in Gesundheitseinrichtungen nicht mehr zwingend obligatorisch.

Das Tragen einer Maske wird jedoch in Anwesenheit von gefährdeten Patienten empfohlen.

Damit bleibt es den Spitälern, Kliniken, Alters- und Pflegeheimen (APH) und den Spitex-Organisationen überlassen, die epidemiologische Situation in ihrer Einrichtung zu beurteilen und zu entscheiden, ob sie weiterhin das Tragen von Masken verlangen oder nicht.

SW
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