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Replik auf Beitrag zur Konversionstherapie

Replik auf Beitrag zur Konversionstherapie

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Eine Replik von Samuel Kullmann auf den Gastbeitrag von Olivier Ostrini

Ist eine Veränderung der sexuellen Orientierung grundsätzlich möglich? Dies ist eine wichtige Grundsatzfrage, wenn über ein mögliches Verbot von Konversionstherapien diskutiert wird.

Gemäss Gender-Theorie werden Geschlecht und sexuelle Orientierung als fluide Konzepte angesehen. Auf Facebook kann man heute zwischen 12 Geschlechtsidentitäten aussuchen. Für 70.- Fr. kann man seit Kurzem sein Geschlecht beim Zivilstandsregister ändern lassen. In diesem Zusammenhang darf man sich fragen, warum ausgerechnet Homosexualität starr festgelegt sein soll.

Eine Zusammenfassung von ca. 500 Studien, die Metastudie «Special Report: Sexuality and Gender – Findings from the Biological, Psychological and Social Sciences»1 in Wissenschaftsjournal «The New Atlantis» aus dem Jahr 2016 hält folgendes fest:

Es gibt keine zwingenden kausalen biologischen Erklärungen für die sexuelle Orientierung des Menschen.
Sexuelles Begehren, Anziehung, sexuelle Verhaltensweisen und sogar Identitäten können sich mit der Zeit ändern und tun das auch
Dies sei besonders bei Jugendlichen der Fall. Bis zu 80% der Jugendlichen, die über eine gleichgeschlechtliche Anziehung berichteten, hätten das als Erwachsene nicht mehr getan.

Tatsache ist, dass sich bei manchen Menschen die sexuelle Orientierung im Lauf ihres Lebens verändert hat. Da dies grundsätzlich möglich ist und von manchen Frauen und Männern in unserer Gesellschaft auch angestrebt wird, stünde ein Verbot von entsprechenden Therapieangeboten queer in der Landschaft, ja, es käme gar einer Einschränkung des Rechts auf sexuelle Selbstbestimmung gleich. Es gibt in unserem Land Menschen, die ihre homosexuelle Veranlagung konflikthaft erleben und sich eine Veränderung wünschen. Einige von ihnen haben eine entsprechende Veränderung erlebt und sind heute in einer glücklichen heterosexuellen Beziehung, andere Menschen haben die erhoffte Veränderung nicht erlebt.

Vieles was unter dem Begriff «Konversionstherapie» gemacht wurde, mag zumindest dubios oder gar schädlich sein, besonders wenn man gewisse Extrembeispiele aus den USA anschaut. Wichtig ist jedoch, dass nicht alle Therapien in diesem Zusammenhang in denselben Topf geworfen werden; eine Differenzierung ist hilfreich. Noch wichtiger ist, dass entsprechende Angebote auf der Basis von Freiwilligkeit und ohne Zwang stattfinden. Dass im Einzelfall bereits heute gesetzlich gegen Behandlungen vorgegangen werden kann, wo mit Manipulation oder Druck gearbeitet wird, ist richtig und wichtig. Das Schweizer Gesetz schützt die Freiheit und Integrität hilfesuchender Personen bereits heute, übergriffige Berater oder Therapeuten können angezeigt werden.

Jeder Mensch soll frei darüber entscheiden dürfen, von wem und mit welchem Ziel er oder sie sich beraten lässt oder was für eine Therapie man in Anspruch nehmen möchte. Bevormundende und undifferenzierte Generalverbote sind deshalb entschieden abzulehnen.

Samuel Kullmann, Grossrat EDU Kt. Berrn

Weiterführender Link:

Mein Interview mit Rolf Rietmann, der Männer seelsorgerlich begleitet, die einen Wunsch nach einer Änderung in ihrer sexuellen Orientierung haben:

1 https://www.thenewatlantis.com/issues/no-50-fall-2016

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