
Faule Parlamentarier
Ein Kommentar von Thomas Baumann
Am 15. Dezember 2016 reichte der Neuenburger SP-Nationalrat Jacques-André Maire die Motion 16.4061 ein. (Passagen, die sich von der am 12. Dezember 2018 eingereichten Motion 18.4205 unterscheiden, sind fett-gedruckt.) Im Wortlaut:
Reduzierter Mehrwertsteuersatz für grundlegende Hygieneartikel
Der Bundesrat wird beauftragt, einen Vorschlag auszuarbeiten, damit auf grundlegenden Hygieneartikeln (Tampons und Binden, Windeln, WC-Papier, Seife, Zahnpasta usw.) der reduzierte Mehrwertsteuersatz Anwendung findet.
Begründung: Artikel 25 des Mehrwertsteuergesetzes (MWSTG) hält einige Überraschungen bereit. So hält er fest, dass für einige Produkte wie Schnittblumen, Blumenarrangements oder Streumittel für Tiere der reduzierte Mehrwertsteuersatz (2,5 Prozent) gilt, derselbe wie für sogenannte lebensnotwendige Güter. Überraschend ist, dass auf allen Artikeln für die grundlegende Körperhygiene hingegen der volle Mehrwertsteuersatz von 8 Prozent erhoben wird.
Grossbritannien und Kanada haben Binden und Tampons ganz von der Mehrwertsteuer befreit, und die Europäische Union hat ihre diesbezüglichen Vorschriften gelockert, damit die Mitgliedstaaten für solche Produkte einen reduzierten Mehrwertsteuersatz einführen oder die Mehrwertsteuer ganz aufheben können.
Deswegen scheint es uns geboten, dass die entsprechende Gesetzgebung geändert wird.
Die aktuell für Tampons, Binden und Windeln geltenden Mehrwertsteuersätze sind eindeutig diskriminierend gegenüber Frauen und Familien.
Es ist Zeit, dass die paradoxe und befremdliche Regelung in Artikel 25 MWSTG korrigiert wird und grundlegende Hygieneartikel ausdrücklich als lebensnotwendige Güter definiert und somit zu einem Mehrwertsteuersatz von 2,5 Prozent besteuert werden.
Text der Motion 18.4205 vom 12. Dezember 2018:
Reduzierter Mehrwertsteuersatz für Damenhygieneartikel
Der Bundesrat wird beauftragt, eine Vorlage auszuarbeiten, wonach für Damenhygieneartikel (Tampons, Binden und Slipeinlagen) der reduzierte Mehrwertsteuersatz gelten soll.
Begründung: Artikel 25 des Mehrwertsteuergesetzes (MWSTG) hält einige Überraschungen bereit. So hält er fest, dass für einige Produkte wie Schnittblumen, Blumenarrangements oder Streumittel für Tiere der reduzierte Mehrwertsteuersatz (2,5 Prozent) gilt, derselbe wie für sogenannte lebensnotwendige Güter. Überraschend ist, dass auf Damenhygieneartikel hingegen der volle Mehrwertsteuersatz von 7,7 Prozent erhoben wird.
Länder wie Australien, Kanada, Irland, Indien, Kenia, Libanon, Nicaragua, Nigeria und Tansania haben Binden und Tampons ganz von der Mehrwertsteuer befreit, und die Europäische Union hat ihre diesbezüglichen Vorschriften gelockert, damit die Mitgliedstaaten für solche Produkte einen reduzierten Mehrwertsteuersatz einführen oder sie ganz von der Mehrwertsteuer befreien können.
Deswegen scheint es geboten, dass die entsprechende Gesetzgebung auch in der Schweiz geändert wird.
Die aktuell für Tampons, Binden und Slip-Einlagen geltenden Mehrwertsteuersätze benachteiligen Frauen stark.
[…]
Es ist Zeit, dass die paradoxe und befremdliche Regelung in Artikel 25 MWSTG korrigiert wird und dieser Ungleichbehandlung von Männern und Frauen in Bezug auf die Lebenshaltungskosten ein Ende gesetzt wird. Die vorliegende Motion fordert, dass Damenhygieneartikel ausdrücklich als lebensnotwendige Güter definiert und somit zum reduzieren Mehrwertsteursatz von 2,5 Prozent besteuert werden.
Der Unterschied: Die erste Motion wurde von Bundesrat und Nationalrat abgelehnt. Die zweite Motion wurde von Bundesrat und Nationlrat angenommen und der reduzierte Mehrwertsteuersatz für Damenhygieneartikel diese Woche vom Nationalrat definitiv beschlossen.
Bei einer Besteuerung von Damenhygieneartikeln zum reduzierten Satz entgehen der Bundeskasse pro Jahr zwischen 5 und 15 Millionen Franken. Unter der heroischen Annahme, dass die Unternehmen die tieferen Mehrwertsteurn vollumfänglich an die Konsumentinnen weitergeben, spart jede Frau somit pro Jahr 1-4 Franken. Der Feminismus, das muss man leider einmal mehr konstatieren, ist sich tatsächlich für nichts zu blöde: Jetzt wird schon um 20 Rappen pro Frau und Monat gefeilscht, als würde sonst der Weltuntergang drohen.
Trotz der reichlich fragwürdigen Motivation ist diese zweite Vorlage dennoch der ersten Vorlage vorzuziehen. Zwar kann man sich fragen, warum nur Damenhygieneartikel und nicht etwas auch Toilettenpapier zum reduzierten Satz besteuert wird. Auch der Stuhlgang ist ja eine natürliche Sache, die nicht ganz freiwillig geschieht. Nur: Von der Reduktion des Mehrwertsteuersatzes wäre kaum das Toiletten-Schmirgelpapier der Marken M-Budget und Prix Garantie betroffen gewesen, sondern vor allem die überteuerten Körperflegeprodukte, die sich Frauen so gerne auf ihren Leib schmieren. (Oder was kann Jacques-André Maire sonst gemeint haben, wenn er selbst bei Zahnpasta und Seife eine Diskriminierung von Frauen verortet?) Was somit als explizit ‚feministische Vorlage‘ daherkommt, bringt den Frauen deutlich finanziell weniger, als die vorgeblich ‚geschlechterneutale‘ erste Vorlage von Ex-Nationalrat Maire. Nicht überall, wo ‚Feminismus‘ draufsteht, ist eben auch mehr Feminismus drin.
Daher, Männer: Gönnen wir doch den Frauen die 20 Rappen mehr pro Monat als neueste Errungenschaft des Feminismus. Und wer deswegen tatsächlich den Frauen grollt, der ziehe es eben der Serveuse beim nächsten Feierabendbier vom Trinkgeld ab. Sie wird es wohl verschmerzen können.
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