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Individualbesteuerung kommt

Individualbesteuerung kommt

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Steuern werden in unumstritten nützliche öffentliche Projekte (Bildung, gute ÖV-Erschließung etc.) und auch in weniger nützliche bzw. umstrittene investiert. (Förderung von Gender, Förderung von Frauenquoten etc.)

Das Schweizer Parlament hat in der Herbstsession 2020 beschlossen, die Verabschiedung einer Botschaft zur Einführung der Individualbesteuerung in die Legislaturplanung 2019-2023 aufzunehmen.

Anläßlich seiner Sitzung vom 25. Mai 2022 hat der Bundesrat die Eckwerte zur Individualbesteuerung verabschiedet. Die Vernehmlassung ist im Herbst 2022 geplant. Mit der Individualbesteuerung dürfte die Mehrheit der Personen bei der direkten Bundessteuer entlastet werden.

Künftig sollen bei Ehepaaren die Einkünfte und Vermögenswerte nach den zivilrechtlichen Verhältnissen auf die Partner aufgeteilt werden. Mittels zwei getrennter Steuererklärungen werden sie damit grundsätzlich wie Konkubinatspaare besteuert.

Mit Einführung der Individualbesteuerung rechnet der Bundesrat mit Mindereinnahmen von 1 Milliarde Franken bei der direkten Bundessteuer. Zukünftig werden vor allem Ehepaare mit gleichmäßiger Einkommensaufteilung entlastet. Auch zahlreiche Rentnerehepaare dürften weniger Steuern zahlen.

Manche müssen plötzlich mehr Steuern zahlen

Aufgrund der reformbedingten Veränderungen der Belastungsrelationen werden gewisse Gruppen von Steuerpflichtigen aber eine Mehrbelastung erfahren.

Je nach Progression des Steuertarifs ist die Steuerbelastung der Paarhaushalte wesentlich von der Einkommensaufteilung abhängig.

Mit Mehrbelastungen ist vor allem bei Ehepaaren mit nur einem Einkommen oder geringem Zweiteinkommen zu rechnen. In der Vernehmlassungsvorlage sollen deshalb diesbezüglich zwei Varianten unterbreitet werden, eine Variante mit einer Entlastungsmaßnahme für Eineinkommensehepaare, um diesen Effekt zu dämpfen und eine Variante ohne eine solche Maßnahme, um die Erhöhung der Erwerbsanreize nicht zu beschränken. Entlastungsmaßnahmen sind ebenfalls für Steuerpflichtige mit Kindern, darunter auch Alleinerziehende sowie Konkubinatspaare mit Kindern, geplant, indem die kinderrelevanten Abzüge erhöht werden sollen. Je nach Belastungsrelationen soll für Alleinerziehende oder Alleinstehende ein Haushaltsabzug vorgesehen werden.

Die Individualbesteuerung soll auf allen Staatsebenen vorgesehen werden. Die Kantone werden die Reform somit auf Kantons- und Gemeindeebene umsetzen müssen. Die Festlegung der Tarife bei einem Wechsel zur Individualbesteuerung fallen in die alleinige Autonomie der Kantone. Die Auswirkungen auf die Finanzen und die Steuerpflichtigen hängen von der konkreten Umsetzung ab.

SW
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