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Aktion der SVPO zum Wolf

Aktion der SVPO zum Wolf

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„Die unkontrollierte Zunahme der Wolfsbestände bedroht die einheimische Landwirtschaft und die Sicherheit der Bevölkerung“, so die SVPO.

Anläßlich der beginnenden Junisession des Großen Rates unternahm die SVP Oberwallis eine Aktion. Die Rechner der SVPO-Politiker waren mit großen Aufklebern mit der Botschaft „Es reicht!“ versehen (siehe Bild oben).

Dies sorgte anscheinend für Unmut: Großratspräsidentin Géraldine Arlettaz-Monnet forderte die SVPO-Fraktion dazu auf, die Aufkleber zu entfernen, anscheinend habe es Beschwerden gegeben. Der Fraktionschef der Partei „Die Mitte Oberwallis“, Aron Pfammatter hingegen meinte dazu gegenüber Medien, man sehe noch andere Aufkleber und sei absolut richtig, daß die SVPO ihre Aufkleber behalten darf.

SVPO: Wolf Gefahr für Mensch und Tier

Die SVPO sieht im Wolf eine Gefahr für Mensch und Tier. Sie äußert:

Die Wölfe verbreiten sich in der Schweiz rasant. Inzwischen zählt man über 150 Wölfe in 16 Rudeln, vor zehn Jahren waren es 10 Wölfe in einem Rudel. Die übermächtige Wolfspräsenz verursacht gravierende Schäden. Und die Alpsaison hat gerade erst begonnen. Die schlimmsten Befürchtungen sind eingetroffen. Leider.

Will man den Tierhaltern wirklich helfen und die ungehinderte Ausbreitung des Wolfes stoppen, braucht es griffige und vernünftige Maßnahmen. SVPO-Vizepräsident Marco Schnydrig hat anläßlich der Märzsession hierzu bereits ein Postulat eingegeben. Darin fordert er ein Pilotprojekt mit der Bezeichnung «tir de defense» (Verteidigungsschuß). Analog der Praxis in Frankreich fordert die SVPO, daß Hirten, Tierhalter, die Wildhut oder weitere zugezogene Fachkräfte bei unmittelbaren Wolfsangriffen die Wölfe abschießen können. Es reicht!

Die betroffenen Bauern brauchen allerdings auch sofortige Unterstützung. Daher fordert SVPO-Generalsekretär Diego Schmid in der Junisession mit einem dringlichen Postulat den Staatsrat auf, basierend auf Art. 29 GBBAL alle notwendigen Maßnahmen zur Abwehr der durch die Wölfe drohenden Gefahren zu ergreifen und damit die Sicherheit der Bevölkerung und deren Nutztiere sicherzustellen.
Gemäß der in Art. 29 des Gesetzes über den Bevölkerungsschutz und die Bewältigung von besonderen und außerordentlichen Lagen (GBBAL) festgehaltenen polizeilichen Generalklausel kann der Staatsrat im Fall einer außerordentlichen Lage ohne ausdrückliche gesetzliche Bestimmung alle notwendigen Maßnahmen zur Abwehr von schweren drohenden Gefahren oder von anderen außerordentlichen Lagen ergreifen. Es ist nur eine Frage der Zeit, bis die in den Dörfern herumlungernden Wölfe auch Menschen attackieren. Damit liegt eine außerordentliche Lage gemäß Art. 29 GBBAL vor. Es reicht!

Daneben hat die SVPO in der Junisession auch dringliche Interpellationen eingereicht (Beitrag dazu hier).

(rm, pd)
(Bilder: zVg)
SW
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