
Dringliche Interpellation:
Ein Gastbeitrag von Christian Gasser
Die Vernehmlassung zum landwirtschaftlichen Verordnungspaket 2022 wurde unter der Mitwirkung aller Kantone am 2. Mai abgeschlossen.
In der Direktzahlungsverordnung sind 2 Änderungen vorgesehen die den praktischen Tod der Nebenerwerbs-Landwirtschaft im Wallis einläuten:
- Anhang 2 Ziffer 4.1.1: Bei Schafherden über 500 Tieren (effektive Bestossung) wird neu die Anstellung von mindestens zwei Hirtinnen oder Hirten vorausgesetzt (z.B. ein hauptverantwortlicher Hirt und ein Zusatzhirt).
- Nicht-schützbare Alpen (Abs. 1 Bst. b): Eine volle Auszahlung der Sömmerungsbeiträge bei einer vorzeitigen Abalpung aufgrund von der Präsenz von Grossraubtieren auf nicht-schützbaren Alpen muss eine Ausnahme bleiben und darf nicht zu einem Dauerzustand werden. Deshalb wird innerhalb von fünf Jahren maximal einmal auf eine Anpassung der Sömmerungsbeiträge eingetreten. Dies erhöht den Druck für Überlegungen zur künftigen Nutzung der Alp.
Für die Walliser Landwirtschaft bedeuten diese 2 Artikel schlichtweg: Ist eine kleinere Alpe durch den Kanton als „nicht schützbar“ definiert, oder kann im Bereich der Wirtschaftlichkeit nicht «mithalten» ist eine solche Alpe faktisch tot.
Noch schlimmer ist, dass man auf diesen Alpen einmal in fünf Jahren eine vorzeitige Abalpung aufgrund von Wolfsangriffen finanziell kompensieren will.
Gemäss der Präsentation „Wolfspräsenz im Wallis“ von Staatsrat Frédéric Favre vom 20.5.2022 hat die DLW (Dienststelle für Landwirtschaft) im Winter 2021/2022 alle Schutzprotokolle der 157 Alpen im Kanton Wallis aktualisiert.
Die DLW hat die Walliser Alpen somit in zwei Hauptkategorien eingeteilt: 81 schützbar und 76 nicht schützbar (gemäss Definition der Nachhaltigkeit).
Somit werden auf einen Schlag 49% aller Walliser Alpen als nicht schützbar eingestuft und sind bei Umsetzung des neuen landwirtschaftlichen Verordnungspaket dem Untergang geweiht.
Die Fraktion der SVPO will vdaher om Staatsrat die Klärung folgender Punkte wissen:
- Wie und mit welcher Argumentation haben unsere 2 Dienststellen ( Dienstelle für Landwirtschaft DLW / Dienstelle für Direktzahlungen) auf diesen Angriff auf die Walliser Landwirtschaft in der Vernehmlassung geantwortet?
- Welche Strategie wendet der Staatsrat bei der Einführung der zwei oben genannten Artikel ab Januar 2023 an, um die Landwirtschaft im Wallis zu erhalten?
- Existiert eine strategische Planung für die Pflege für aufgegebene und nicht mehr genutzte Alpen ?
- Wie gedenkt der Staatsrat unsere touristische Bergwelt vor der Vergandung und der Verbuschung unserer Kulturlandschaft zu schützen?
Gasser Christian ist Fraktionschef der SVPO
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