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Stadt Martinach stellt Bußen mit QR-Kode aus

Stadt Martinach stellt Bußen mit QR-Kode aus

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Auf dem Gebiet der Gemeinde Martinach sind Anfang Juni 2022 eine neue Art von Bußen aufgetaucht.

Der traditionelle Einzahlungsschein an der Windschutzscheibe wurde durch eine mit einem QR-Code versehene Karte ersetzt, wenn es sich um einen sogenannten „elektronischen“ Bußgeldbescheid handelt, oder durch einen Auftrags-Bußgeldbeleg mit QR-Code, wenn es sich um einen „handschriftlichen“ Bußgeldbescheid handelt.

Durch Scannen mit Ihrem Smartfon oder durch Aufrufen der Plattform des Digital-Bußgeldportals erhalten Sie nach Eingabe der Auftrags-Bußgeldnummer (bezeichnenderweise ist diese 13-stellig…), dann des Kontrollschildes oder Ihres Geburtsdatums Zugang zu den Details.

Sie können dann den Betrag bezahlen, Auskunft über Art, Zeit oder Ort Ihres Verstoßes einholen, den Namen der Person mitteilen, die das Fahrzeug zum Zeitpunkt des Verstoßes geführt hat, aber auch das Bußgeld anfechten (innerhalb von 30 Tage).

„Wenn Sie Ihre Geldbuße nicht scannen können, bedeutet dies, daß sie noch nicht im System registriert ist. Bitte konsultieren Sie am nächsten Tag erneut“, so heißt es in der aktuellen Mitteilung.

Im Streitfall muß ein digitales Widerspruchsformular (PDF) vom Bußenportal https://amende.villedemartigny.ch heruntergeladen , ausgefüllt und an das Polizeigericht, Rue de l’Hôtel de Ville 1, CP 176, gesendet werden – 1920 Martinach.

Weiter wird erläutert:

„Es werden nur begründete Einsprüche berücksichtigt, die ordnungsgemäß unterzeichnet und per Post oder digital via Mail an das Polizeigericht gesendet oder am Schalter der Stadtpolizei, rue de l’Hôtel de Ville 1 – 1920 Martigny, eingegangen sind. Wenn Sie Nachweise haben, fügen Sie bitte eine Kopie bei (Parkschein oder -berechtigung, Zahlungsbeleg etc.).

Sie können Ihre Gebühr immer am Schalter der Stadtpolizei, Rue de l’Hôtel de Ville 1 – 1920 Martigny, oder an einem Schalter der Post bezahlen.

Bei Nichtzahlung des Betrages innerhalb der 30-Tage-Frist erhält der Zuwiderhandelnde kostenlos per Post eine Ordnungswidrigkeitsanzeige.“

SW
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