
Bauskandal in Verbier (Val des Bagnes)
Der Initiant der Zweitwohnungsinitiative, Franz Weber, besaß sogar eine Fünftwohnung in Paris, machte aber geltend, der würde die Zweit-, Dritt-, Viert- und Fünft-Wohnung vermieten.
Die Städter aus Basel, Zürich, Genf etc. stimmen bei der Zweitwohnungsinitiative dafür, daß in den Ferienkantonen Wallis und Graubünden nicht mehr Zweitwohnungen gebaut werden dürfen. Das gefiel nicht allen, offenbar auch nicht in Verbier.
Nach dem Skandal um dutzende illegal errichtete Chalets in Verbier hebt der Kanton Wallis die besondere Oberaufsicht auf. Die Gemeinde Val de Bagnes habe Maßnahmen eingeführt, durch welche in Zukunft alles legal zugehen soll.
Der Staatsrat hat zum Schlußbericht über die Regularisierung der rechtswidrigen Bauten der Gemeinde Val de Bagnes Stellung bezogen. Er nimmt die Analysen und Beobachtungen der mit der Betreuung des Dossiers betrauten Arbeitsgruppe und Unterarbeitsgruppe zur Kenntnis und hebt das 2016 initiierte Verfahren der besonderen Oberaufsicht auf.
Wie sich zeigt, hat die Gemeinde Val de Bagnes in der Zwischenzeit Maßnahmen eingeführt, mit denen eine strikte Einhaltung des Baurechts gewährleistet werden kann.
Daneben hat sie die vom Staatsrat verlangten Korrekturmaßnahmen umgesetzt und sämtliche Dossiers aus der Vergangenheit, die in Ordnung gebracht werden mußten, einzeln neu geprüft und entschieden.
Droht Abriß / Teilabriß?
Der Staatsrat hält aber fest, daß die Gemeinde in zwei Dossiers, die in besonders erheblichem Ausmaß gegen die Zweitwohnungsgesetzgebung verstoßen, zwingend Maßnahmen ergreifen muß.
Im Frühling 2016 eröffnete der Staatsrat in Zusammenhang mit den rechtswidrigen Bauten in der Gemeinde Bagnes ein Verfahren der besonderen Oberaufsicht. Nachdem ein Expertenbericht erhebliche rechtliche Mängel (Nichtkonformitäten) bei den im Ferienort Verbier gebauten Chalets festgestellt hatte, richtete der Staatsrat am 27. April 2016 eine erste Aufforderung an die Gemeinde und verlangte von dieser die Wiederherstellung einer gesetzeskonformen Situation.
Über eine Arbeitsgruppe und Unterarbeitsgruppe, die mit der Weiterverfolgung des Dossiers beauftragt wurde, überprüfte der Kanton im Anschluß regelmäßig die von der Gemeinde Bagnes übermittelten Informationen, nahm stichprobenartige Kontrollen vor und führte Besuche vor Ort durch.
Im Juni 2018 stellte der Staatsrat dann allerdings fest, daß die erzielten Fortschritte noch immer unzureichend waren, und forderte die Gemeinde deswegen auf, 18 konkrete Korrekturmaßnahmen umzusetzen sowie halbjährlich Bericht über deren Umsetzung zu erstatten.
Zu jedem dieser Halbjahresberichte legte der Staatsrat der Gemeinde jeweils eine Analyse vor, welche der Punkte als erledigt respektive als verbesserungswürdig eingestuft werden und bei welchen Fragen noch Klärungsbedarf vorhanden sei.
Mehrere 100 Dossiers nach Bundesgerichtsentscheid vorgelegt
Im Mai 2020 richtete der Staatsrat dann eine neue Aufforderung an die Gemeinde Bagnes, sie solle ihre Regularisierungsarbeiten bis Ende Jahr abschließen.
Nachdem das Bundesgericht die Beschwerde der Gemeinde Bagnes gegen die Aufforderung des Staatsrats als unzulässig abgelehnt hatte, wurde diese aktualisiert und die Frist für die Gemeinde, die Prüfung der einzelnen Fälle abzuschließen und die damit verbundenen Entscheide zu treffen, wurde bis zum 31. August 2021 verlängert.
Der Staatsrat forderte die Gemeinde zudem auf, ihm bis zum 30. September 2021 einen Abschlußbericht über das Regularisierungsverfahren vorzulegen.
Dieser Bericht wurde dem Staatsrat fristgemäß mit mehreren hundert Dossiers im Anhang unterbreitet.
Macht der Beamten: Arbeitsgruppe und Arbeitsuntergruppe
Die Untersuchung und Prüfung dieses Berichts übernahm die Unterarbeitsgruppe «Arbeitsbewilligungen ehemalige Gemeinde Bagnes», die für die Weiterverfolgung des Dossiers zuständig war und in diesem Zusammenhang stichprobenartige Kontrollen und Ortsschauen vornahm.
Ihre Beobachtungen wurden anschließend von der interdepartementalen Arbeitsgruppe ergänzt, die eine umfassende Bilanz zum Dossier erstellte und dabei die Umsetzung der 18 im Jahr 2018 auferlegten Maßnahmen, die von der Gemeinde eingeführten organisatorischen Maßnahmen und die heutige Zusammenarbeit zwischen der Gemeinde und den staatlichen Dienststellen berücksichtigte.
Aus dieser Bilanz läßt sich nun schließen, daß die Gemeinde Val de Bagnes ihre Arbeitsweise und die Organisation ihres Bauwesens verbessert und Maßnahmen eingeführt hat, die es ihr erlauben, langfristig eine strenge Einhaltung des Baurechts gewährleisten zu können. Gestützt auf diese Feststellungen läßt sich schließen, daß sich die Gemeinde zum heutigen Zeitpunkt an das geltende Baurecht hält und ihren Pflichten entsprechend handelt.
Was die Bereinigung der alten Dossiers anbelangt, wurde jedes Dossier von der Gemeinde einzeln neu geprüft und gemäß den Empfehlungen des Staatsrates neu entschieden.
Vom Standpunkt des Baurechts her konnte der Kanton feststellen, daß die Gemeinde Flächen wie Sauna, Fitneßräume oder Heimkinos, die im Hinblick auf die rechtswidrigen Bauten quasi den Stein des Anstoßes darstellten, nun korrekt anrechnet, auch wenn die rechtliche Einordnung gewisser Flächen – die zweifellos nicht eindeutig ist – in einzelnen Fällen kritisiert werden kann.
Was die Entscheide in Sachen Widerruf anbelangt, ist die Unterarbeitsgruppe der Ansicht, dass der Grundsatz von Treu und Glauben widersprüchlich zu den anerkannten Rechtsgrundsätzen angewandt wurde, was der Kanton als problematisch einstuft. Die Wiederherstellung des rechtmäßigen Zustands kann jedoch nur dann angeordnet werden, wenn ein besonders überwiegendes öffentliches Interesse vorhanden ist und dies zudem für die Betroffenen nach dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit zumutbar ist.
In der Praxis und der Rechtsprechung werden die Voraussetzungen für den Widerruf einer Bewilligung sehr streng ausgelegt.
Gegen den Widerruf von Bewilligungen und die Wiederherstellung des rechtmäßigen Zustands sprechen laut Staatsrat unter anderem die Tatsache, daß die Gemeindebehörden als Ganzes – und nicht Einzelpersonen – für das fehlerhafte System verantwortlich gemacht werden müssen, die Praxis über mehrere Jahre und in der gesamten Station Verbier verbreitet war, keine Polizeigüter oder öffentliche Interessen von Verfassungsrang auf dem Spiel stehen, keine benachbarten Privatpersonen besonders geschädigt wurden und das neue kantonale Baugesetz mittlerweile einen größeren Handlungsspielraum bietet.
Bundesgesetz über Zweitwohnungen
Bei den Kontrollen, die mit Blick auf das Bundesgesetz über Zweitwohnungen durchgeführt wurden, wurden bei mehreren Dossiers Probleme festgestellt.
Der Staatsrat hält hierzu fest, daß die Gemeinde zumindest in zwei Dossiers zwingend Maßnahmen ergreifen muß und betont, es sei nicht Sache des Kantons, selbst in solchen Dossiers tätig zu werden.
In Zusammenhang mit dem Bundesgesetz über den Erwerb von Grundstücken durch Personen im Ausland (BewG) hat man die von der Gemeinde bewilligten Pläne mit den Plänen der Dienststelle für Grundbuchwesen verglichen, die im Rahmen ihrer ordentlichen Verwaltungstätigkeit auch weiterhin die Behandlung der Dossiers verfolgen wird. Dieser Punkt wurde daher in der Überprüfung der Arbeitsgruppe und Unterarbeitsgruppe nicht berücksichtigt.
Entscheide des Staatsrates
Gestützt auf die Analysen und Beobachtungen der Arbeitsgruppe und der Unterarbeitsgruppe hat der Staatsrat nun entschieden, das 2016 initiierte besondere Oberaufsichtsverfahren zu beenden und in diesem Zusammenhang auch die Arbeitsgruppe und Unterarbeitsgruppe aufzulösen. Gleichzeitig ermahnt er aber die Gemeinde, daß es ihre Aufgabe sei, im Hinblick auf die Entscheide, die weiterhin nicht der Gesetzgebung über den Zweitwohnungsbau entsprechen, die nötigen Maßnahmen zu ergreifen.