Home Aktuelles, Nachrichten Wallis „Totalrevision“ des Gesetzes zur Ladenöffnung
„Totalrevision“ des Gesetzes zur Ladenöffnung

„Totalrevision“ des Gesetzes zur Ladenöffnung

0

Das Wallis wird wohl nächstes Jahr ein klein wenig am Zwang, Läden früher zu schließen als es Ladeninhaber und Kunden wollen, drehen.

Aus freiheitlicher-liberaler Sicht gehören Ladenöffnungszeiten einfach abgeschafft. Jeder sollte sein Ladengeschäft öffnen können wenn seine Kunden einkaufen wollen, der Bedarf regelt das Angebot. Im Wallis sind die Akteure offenbar der Meinung, daß man weiterhin rigide die Schließungen von Läden vorschreiben soll. 

Ursprünglich sollte unter der Woche erlaubt sein, bis 20 Uhr Ladengeschäfte zu öffnen und samstags bis 18 Uhr. Doch nichtmal das kommt nun. Anders als schweizweit in den meisten Kantonen üblich darf im Wallis zukünftig nur bis 19 Uhr geöffnet sein und am Samstag nur bis 17.30 Uhr.

Der Staatsrat genehmigte den Entwurf für die Totalrevision des Gesetzes betreffend die Ladenöffnung (LöG) und überwies ihn an den Großen Rat. Verschiedene parlamentarische Vorstöße sowie Probleme bei der Umsetzung des aktuellen Gesetzes erfordern diese Totalrevision. Die Änderungen verfolgen das Ziel, den Läden einen größeren Spielraum bei der Gestaltung ihrer Öffnungszeiten zu geben und dabei ein Gleichgewicht zwischen den Interessen der verschiedenen wirtschaftlichen Akteure zu finden.

Die Einreichung mehrerer parlamentarischer Vorstöße, die Probleme, die im Rahmen der Umsetzung des Gesetzes ermittelt wurden, sowie die Ergebnisse der 2017 bei interessierten Kreisen durchgeführten Umfrage bestätigten die Notwendigkeit einer Totalrevision des Gesetzes betreffend die Ladenöffnung (LöG) vom 22. März 2002.

Die Totalrevision des LöG gehört zu den vorrangigen Maßnahmen des Regierungsprogramms. Der Staatsrat beschloß am 8. August 2018, eine Arbeitsgruppe mit den wichtigsten betroffenen Akteuren zu bilden, um diese Revision durchzuführen. Der Vorentwurf des LöG wurde im Dezember 2020 in Form eines Digital-Fragebogens in die Vernehmlassung geschickt und anhand der erhaltenen Antworten und der von den betroffenen Kreisen eingebrachten Kommentare angepaßt.

Der Gesetzesvorentwurf schlug vor, den Läden die Möglichkeit zu geben, von Montag bis Freitag bis 20.00 Uhr sowie am Samstag und am Vortag von Feiertagen bis 18.00 Uhr zu öffnen. Aufgrund der Stellungnahmen während der Vernehmlassung wurden die Öffnungszeiten auf 19.00 Uhr von Montag bis Freitag und 17.30 Uhr an Samstagen und vor Feiertagen reduziert.

Da das Wallis ein Kanton mit hohem Tourismusaufkommen ist, sind in der Revision die Kriterien für die Einstufung einer Region als touristisches Gebiet enthalten. Die Gemeinden sind dafür zuständig, in ihrem Bau- und Zonenreglement (BZR) die touristischen Zonen im Gemeindegebiet festzulegen. Der Staatsrat seinerseits ist dafür zuständig, die Dauer der Tourismussaison zu bestimmen.

Dieser Gesetzesentwurf wurde dem Großen Rat übermittelt und sollte in der Dezembersession 2022 behandelt werden.

Fehler gefunden? Jetzt melden.