
Obergoms hat wieder genug Wasser
Die aufgrund der anhaltenden Trockenheit am 20. Juli 2022 ausgesprochenen Maßnahmen/Einschränkungen bei der Wasserversorgung können per sofort aufgehoben werden, so die Gemeinde Obergoms in einer Mitteilung.
Allerdings weist die Gemeinde auf die generell geltenden Regeln hin bezüglich der Wassernutzung:
„An dieser Stelle weisen wir jedoch nochmals auf Art. 32 (öffentliche Hydranten) des Trinkwasserreglements der Gemeinde Obergoms hin:
- Die Hydranten dienen dem Wasserbezug zu Feuerlöschzwecken. Jede andere Wasserentnahme ohne vorherige Bewilligung der WV (Brunnenmeister) ist verboten.
- Hydranten, Schieber und Schiebertafeln sind vor Beschädigungen zu bewahren und müssen jederzeit zugänglich sein; sie dürfen nicht mit Material überdeckt werden.
- Die Bewilligung zur Benützung von Hydranten wird von der WV (Brunnenmeister) erteilt. Für jeden Personen- oder Sachschaden, der aus dem unsachgemässen oder nachlässigen Gebrauch der Hydranten entsteht, haftet der Benützer.
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