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Deklassierung von Walliser Wein wege Coronamaßnahmen (COVID-19)

Deklassierung von Walliser Wein wege Coronamaßnahmen (COVID-19)

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Abermals Steuergelder für Walliser Weinbauern.

Der Bundesrat beschloß bereits eine inanzielle Unterstützung von 10 Millionen Franken für die Schweizer Weinbauern, weil weniger Wein in Restaurants getrunken wurde während der umstrittenen Corona-Maßnahmen.

Der deklassierte Wein kann durch die Deklassierung im Anschluß als Tafelwein oder als Verarbeitungswein für Essig, Soßen und Fertiggerichte (zum Beispiel Fondue) verwendet werden. Oder er wird destilliert und anderweitig, etwa zu Desinfektionsmitteln, verarbeitet.

Die Regierung des Kanton Wallis doppelt mit weiteren Steuergeldern nach:

Für jeden Liter deklassierten AOC-Wein wird ein Bundesbeitrag von maximal 2 Franken gewährt. Die unterstützten Betriebe beteiligen sich an der Maßnahme, indem sie ihre Weine abwerten und zu Tafelwein deklassieren, der hauptsächlich in der Nahrungsmittelindustrie verwendet werden soll.

Der Staatsrat verpflichtete sich am 10. Juni dazu, die Bundesmaßnahme zur Deklassierung von Wein mit einem Höchstbetrag von 3,2 Millionen Franken zu ergänzen.

Angesichts der eingereichten Mengen und Schwierigkeiten der Branche hat er entschieden, die Unterstützung zu verstärken und die gesamte Menge zu finanzieren, die von der Bundesmaßahme nicht berücksichtigt wurde.

Dabei handelt es sich um 2,5 Millionen Liter, was insgesamt rund 5 Millionen Franken entspricht.

Im Bewußtsein der schwierigen wirtschaftlichen Lage des Walliser Weinbaus, die sich in diesem Jahr durch die Coronamaßnahmen noch verschärft hat, beschloß der Staatsrat, die ursprünglich im Rahmen der Bundesmaßnahme zur Deklassierung von Wein vorgesehene Unterstützung zu erhöhen und die gesamte Menge zu finanzieren, die durch den Bund nicht gedeckt werden konnte, d.h. 2’525’881 Liter zu Kosten von 4’979’558 Franken.

Im Rahmen der COVID-19-Verordnung Deklassierung von Wein vom 20. Mai 2020 haben 21 Walliser Betriebe 33 Gebote eingereicht, was einer Gesamtmenge von 4’661’166 Litern Wein und einem Gesamtbetrag von 8’712’980 Franken entspricht. Die finanzielle Unterstützung des Bundes wurde auf 10 Millionen Franken beschränkt. Dieser Betrag wurde im Verhältnis der Rebflächen auf die Kantone aufgeteilt. So wurden vom Bund 2’135’285 Liter Walliser Wein berücksichtigt, was einem Beitrag von 3’733’422 Franken entspricht.

Am 10. Juni verpflichtete sich der Staatsrat, die Deklassierungsaktion von Wein mit einem Betrag von höchstens 3,2 Millionen Franken zu unterstützen. Nun entschied er, die Beiträge um 1,8 Millionen Franken zu erhöhen. Dank dieser zusätzlichen Unterstützung können alle eingereichten Gebote, insbesondere auch die kleineren Mengen, berücksichtigt werden. Dadurch kann auch der Markt für Walliser Wein entlastet und der Druck auf die Verkaufspreise der Weine sowie auf die Preise der Weinernte verringert werden.

Diese Unterstützung reiht sich in die bereits getroffenen Maßnahmen zugunsten der Branche ein, wie z.B. die 2 Millionen Franken, die dem Branchenverband der Walliser Weine für die Durchführung einer Werbekampagne bei Schweizer Hotel- und Gaststättenbetreibern gewährt wurden.

SW
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