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Postulat SVPO Christian Gasser

Postulat SVPO Christian Gasser

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Wie sehr der Fortschritt fortschreitet kann jeder sehen, der noch die alten Telefone von 2008 kennt bevor die Smartfons kamen mit denen man auch im Internet unterwegs sein konnte.

Bei Technologie bzw. beim Technologiefortschritt ist Energie das aktuell heiße Thema, damit es nicht kalt wird im Winter.

Seit die Schweiz nach über 200 Jahren die Neutralität aufgegeben hat und Partei für die Nato / Ukraine ergriffen hat bzw. die sogar schärfsten Rußland-Sanktionen von allen Ländern weltweit eingeführt hat.

Ungeachtet dessen, was man davon hält, besteht wohl Konsens darin, daß man alle Möglichkeiten der Energiegewinnung nutzen können sollte. Dies ist aber im Wallis nicht der Fall aufgrund von Reglementen und Gesetzen welche die Kleinwindkraft einschränken.

„Das Thema Windkraft wird nach den geltenden Gesetzen, Reglementen und Strategien vom Kanton Wallis sehr stiefmütterlich behandelt“, so Christian Gasser, Großrat und Fraktionschef der SVPO.

Er kritisiert: „Die technologischen Fortschritte der letzten Jahre wurden in diesem Bereich der alternativen Energien überhaupt nicht beachtet und die Strategie des Kantons wurde seit 14 Jahren nicht angepaßt. Wenn die Energiewende wirklich erreicht werden soll, muß der Kanton Wallis auch in diesem Bereich die neuen Technologien nutzen und sich nach dem aktuellen Stand der Technik ausrichten.“

Gasser hat ein Postulat zu Kleinwindkraftanlagen eingereicht, welches am 15. September im Großen Rat behandelt wird. Er erläutert:

„Zum jetzigen Zeitpunkt sind im Kantonsgebiet nur Grosswindanlagen mit einer Höhe von über 12m mit einem Anschluß an das Versorgungsnetz zugelassen. Einzelne Ausnahmen bilden Alphütten oder andere isolierte Standorte ohne Verbindung ans öffentliche Stromnetz.
Die Technik in diesem Bereich hat jedoch einen gewaltigen Schritt nach vorne gemacht. Mittlerweile werden in vielen Städten mit einer zukunftsorientierten Energiestrategie Kleinwindanlagen der neusten Generation zugelassen.

Vorbildlicher Vogelschutz

Hierbei handelt es sich um vertikale Kleinwindenergieanlagen die optisch wie Kamine aussehen. Diese Anlagen haben durch ihre zylindrische Bauart keinen Vogelschlag und werden europaweit von Vogelschutzvereinigungen als unbedenklich eingestuft.
Diese vertikalen Windanlagen beginnen ab einer Windgeschwindigkeit von 2.8m/s Strom zu produzieren. Im Falle eines Sturms müssen sie nicht blockiert oder stillgelegt werden.

Vorbildlich hinsichtlich Lärmemissionen

Offensichtlich schnurren die Kleinwindkraftanlagen nach heutigem Stand der Technik leise wie eine Katze. Gasser führt hierzu aus:

„Ebenso sind sie durch die neuste Technik sehr leise und absolut unbedenklich für alle Arten der Nutzung. Die gemessene Lautstärke bei Anlagen liegt bei einer starken Windgeschwindigkeit von 65 km/h im Abstand von 5m Distanz bei 34 dB im Abstand von 10m bei nahezu null.“

Vorbildlich hinsichlich Erzeugerprofil

„Das Lastprofil eines Haushaltes oder eines Wohngebäudes und das Erzeugerprofil einer Photovoltaikanlage ergänzen sich aufgrund saisonaler unterschiede (Sommer-Winter) nur bedingt. Es wird vor allem in den Abendstunden und im Winter Energie benötigt, welche nicht solar produziert werden kann, da die Sonne zu dieser Zeit nicht scheint. Auf der anderen Seite sind tagsüber Überproduktionen vorhanden, welche nicht vor Ort genutzt werden können. Kleinwindkraft hingegen hat ein sehr interessantes Erzeugerprofil im Bezug auf die Eigenlastdeckung von Haushalten, da genau zu den Bedarfszeiten am Abend und im Winter Windstrom produziert wird. Darüber hinaus läßt sich eine sehr gute Synergie zwischen Photovoltaik und Kleinwindkraft feststellen. Mit der Kombination aus Photovoltaik und Kleinwindkraft läßt sich ein hoher Teil des Eigenbedarfs über das Jahr hinweg decken.“

Schlußfolgerung

„Der ideale Mix der erneuerbaren Energien besteht nicht nur aus Photovoltaik und Großwindanlagen. Wir müssen unser Potential im privaten und gewerblichen Raum voll ausschöpfen wenn wir die hochgesteckten Ziele erreichen und eine Versorgungslücke vermeiden wollen“, schlußfolgert Gasser.

Forderung Christian Gasser:

„Der Staatsrat wird aufgefordert sein Windenergiekonzept aus dem Jahre 2008 gemäss den neuen Technologien zu aktualisieren. Die rechtlichen Grundlagen für die Nutzung von Kleinwindanlagen im privaten und gewerblichen Bereich müssen neu beurteilt werden. Die Strategie von der Nutzung von Kleinwindanlagen für die Stromproduktion zum Eigengebrauch und der Unterstützung des öffentlichen Stromnetzes ist neu zu überarbeiten und das Verbot von Kleinwindanlagen ist im Kanton Wallis aufzuheben.“

Nachhaltiger als Großwindkraftanlagen, denn rezyklierbar

Bei all dem Schwärmen für Kleinwindkraftanlagen hat Gasser 2 weitere Faktoren möglicherweise übersehen.

Große Windräder, besonders deren Rotorblätter sind kaum rezyklierbar.

Um den Globus gingen Bilder, bei denen in den USA solche Rotorblätter einfach unter einem Acker in der Erde verbuddelt wurden,  hier zu „bewundern“:
https://archive.ph/LnmMx

Das deutsche Magazin Focus, berichtet ebenfalls, daß die Rezyklierung „kaum möglich“ sei: „Rund 4000 Windräder jährlich landen auf dem Sondermüll“. (allein in Deutschland)

Dies dürfte bei Kleinwindkraftanlagen nicht der Fall sein.

Landschaft

Auch hinsichtlich des Landschaftsschutzes sind wohl Kleinwindkraftanlagen im Gegensatz zu den großen Windrädern nicht störend. Vermutlich sind sie sogar über kurz oder lang mit Solarpaneelen auf Dächern auf die ein oder andere Art kombinierbar, siehe hierzu die Ausführungen von Gasser unter „Erzeugerprofil“.

(rm, pd)

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