
September-Session des Grossen Rats
Ein Kommentar von Thomas Baumann
In zwei Motionen der SVPO, die am Mittwoch im Grossen Rat behandelt werden, geht es um die Handänderungssteuer.
Die SVPO fordert hierbei „die Befreiung der Handänderungssteuer„.
Ihr Kolumnist kann sich den Spott bei dieser Formulierung natürlich nicht verkneifen: Befreiung der Handänderungssteuer. Wo wird denn die Handänderungssteuer gefangen gehalten, damit man sie befreien muss?
In der Sache hat die SVPO aber natürlich recht: Die Handänderungssteuer ist ein alter Zopf, der abgeschnitten gehört.
Aber auch in dieser Frage lauert der Teufel bekanntlich im Detail und in ebendiesen verheddern sich die Motionäre hoffnungslos.
So wird in der Motion, welche die Abschaffung der Handänderungssteuer fordert, diese Abschaffung auf den Fall beschränkt, dass „die Erwerberin oder der Erwerber das erworbene Haus oder die Wohnung als Hauptwohnsitz nutzen will.“ Dadurch „wird sichergestellt, dass Feriengäste und Vermögende nicht profitieren.“ Bei einer solchen Argumentation könnte man glatt denken, die Motion stamme von der SP, nicht von der SVP.
Bei der zweiten Motion, welche eine Senkung der Handänderungssteuer fordert, wird hingegen mit dem Argument geworben, dass die Senkung der Handänderungssteuer ein „wirkungsvolles Mittel“ sei, „den steigenden Mietpreisen entgegenzuwirken“, denn „bei Mietobjekten wird die Handänderungssteuer den Mietern weiterverrechnet.“
Von einer Abschaffung der Handänderungssteuer würden also die Immobilienbesitzer – pardon, „Vermögende“ -, von einer Senkung hingegen die Mieter profitieren. Diesen Widerspruch möge uns die SVPO doch bitte bei Gelegenheit einmal auflösen.
Aber auch sonst ist die Argumentation der Motionäre wenig überzeugend.
Es ist nicht zielführend, dass die Handänderungssteuer nur auf selbstbewohnten Hauptwohnsitzen, aber nicht auf Ferienwohnungen abgeschafft werden soll. Sicherlich, die Abschaffung macht es relativ billiger, eine Ferienwohnung in eine Hauptwohnung umzunutzen.
Aber auch bei Ferienwohnungen wäre es wünschenswert, wenn der Markt flexibler würde. Denn längst nicht alle Ferienwohnungen sind Spekulationsobjekte. Es gibt – zum Beispiel – auch viele Ferienwohnungen, der von ihren Besitzern geerbt und kaum benutzt werden. Hier wäre es ebenso wünschenswert, wenn ein Verkauf an Personen stattfindet, welche sie intensiver nutzen. Auch dies wäre förderungswürdig.
Zudem ist das Argument, dass die Handänderungssteuer von den Hausbesitzern den Mietern weiterverrechnet wird, ökonomischer Unsinn. Kann ein profitorientierter Hausbesitzer die Handänderungssteuer weiterverrechnen, dann wird er sie auch dann weiterverrechnen, selbst wenn er sie gar nicht bezahlen muss – und den Gewinn in die eigene Tasche stecken. Er wird in jedem Fall so viel verlangen, wir der Mietwohnungsmarkt hergibt. Die Handänderungssteuer ist somit ganz einfach ein einmaliger Abzug von seinem Gewinn und hat auf den Mietpreis zumindest in der kurzen Frist keinerlei Einfluss.
Weiterführende Information
Hier finden Sie den Text der Motionen im Wortlaut:
https://parlement.vs.ch/app/de/search/document/175995
https://parlement.vs.ch/app/de/search/document/175991