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Bundesgesetz über die Zweitwohnungen:

Bundesgesetz über die Zweitwohnungen:

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Auch im weltbekannten Ferienort: Die Bauzonen in Zermatt müssen sich am Bundesgesetz über die Zweitwohnungen ausgerichtet werden.

Um einerseits den Vorgaben des Bundesgesetzes über die Raumplanung vom 22. Juni 1979 (RPG), des kantonalen Gesetzes zur Ausführung des Bundesgesetzes vom 23. Januar 1987 (kRPG) sowie des kantonalen Richtplanes vom 1. Mai 2019 (kRP) in Bezug auf die Dimensionierung der Bauzonen gerecht zu werden, anderseits eine erwünschte räumliche Entwicklung, unter Berücksichtigung der veränderten Ausgangslage aufgrund des neuen Bundesgesetzes über Zweitwohnungen vom 20. März 2015 (ZWG) erreichen zu können sowie die Raumplanung an die qualitativen Ansprüche von Zermatt als Lebensraum und Tourismusdestination anzupassen, hat die Einwohnergemeinde Zermatt einen Vorentwurf der Gesamtrevision der Nutzungsplanung erarbeitet.

Gestützt auf Art. 33 kRPG führt die Gemeinde nun ein Mitwirkungsverfahren durch. Insbesondere soll die Bevölkerung über die Ziele und das Vorgehen bei der Anpassung der Bauzone sowie die Grundzüge der Änderungen im kommunalen Bau- und Zonenreglement (BZR) aufgrund des kantonalen Baugesetzes vom 15. Dezember 2016 (BauG) informiert werden.

Die Bevölkerung wird am Freitag, 30. September 2022 um 15 Uhr und 18 Uhr in der Triftbachhalle in Zermatt zu zwei öffentlichen Mitwirkungsveranstaltungen eingeladen, an denen die erarbeiteten Dokumente präsentiert und das weitere Vorgehen bei der Gesamtrevision der Nutzungsplanung erklärt werden.

Die Dokumente können ab 3. Oktober 2022 bis 3. November 2022 während den ordentlichen Öffnungszeiten auf der Bauabteilung eingesehen werden.

Öffnungszeiten ab Oktober 2022
Montag und Mittwoch: 08.30 – 11.00 Uhr und 14.00 – 16.00 Uhr
Dienstag und Freitag: 08.30 – 16.00 Uhr
Donnerstag: 08.30 – 11.00 Uhr und 14.00 – 17.30 Uhr

Während der Auflagefrist hat jedermann Gelegenheit, online oder auf der Bauabteilung, vom Vorentwurf Kenntnis zu nehmen und schriftlich Vorschläge bei der Bauabteilung einzreichen.

Zudem werden während der Auflagefrist Sprechstunden angeboten, in denen auf individuelle Fragen eingegangen werden kann. Für die Sprechstunden ist zwingend eine Voranmeldung bei der Bauabteilung (027 966 22 50, bauabteilung@zermatt.ch) erforderlich.

Die Unterlagen sind ab 3. Oktober 2022 aufgeschaltet unter:

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