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Offener Brief ans Parlament

Offener Brief ans Parlament

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Der bekannte Briger Hotelier und SP-Politiker Peter Bodenmann möchte von einem Solargroßprojekt in Grengiols profitieren.

Er macht sich seit Jahren dafür stark, daß in alpinen Landschaften Solargroßprojekte installiert werden dürfen. Das Ganze mündete auf Druck von Leuten wie ihn in einem von Medien als „Lex Grengiols“ bezeichnetem Blitzgesetz.

Prof. Dr. Alain Griffel, Professor für Staats- und Verwaltungsrecht an der Uni Zürich gilt als einer der ausgewiesensten Experten der Umweltgesetzgebung. Er sprach im Zusammenhang mit der „Lex Grengiols“ von einem „Putsch gegen Umweltrecht und Verfassung„.

Gegenüber dem Tagesanzeiger sagte er: „Der Ständerat hat jegliche Fesseln abgelegt und jedes Bewußtsein dafür verloren, daß er eigentlich die Verfassung hüten soll“ und äußerte, das Gesetz habe „zahlreiche Punkte drin, die mit der Bundesverfassung nicht vereinbar sind.

Nun wurde Stimmrechtsbeschwerde vor dem Bundesgericht erhoben.

Kafkaesk und in rechtsstaatlicher Hinsicht stoßend?

Doch das Bundesgericht schreibt, es könne wegen „gewichten Rechtsschutzlücke“ sich nicht mit der Rüge befassen, denn diese gewichtige Rechtschutzlücke habe der Bundesgesetzgeber noch nicht geschlossen.

Der Hauptinitiant wendet sich nun mit einem offenen Brief (welcher der Redaktion eingereicht wurde) an das Parlament:

„Sehr geehrte National- und Ständeräte

Am 30. September 2022 haben Sie ein dringliches Gesetz beschlossen, welches eine Solarpflicht für Neubauten ab 300m2, den sofortigen Bau von Freiflächen-Solaranlagen in den Alpen und die Erhöhung der beiden Staumauern des Grimsel-Sees vorsieht.

Gegen dieses dringliche Bundesgesetz haben ich und 22 Mitstreiter/innen aus dem Kanton Solothurn eine Stimmrechtsbeschwerde beim Bundesgericht eingereicht.

Das Parlament hat zum ersten Mal in der Geschichte der Schweiz das obligatorische Referendum unterdrückt.

Sie, sehr geehrte Damen und Herren, hätten das dringliche Bundesgesetz Volk und Ständen zur Abstimmung unterbreiten müssen, denn das Gesetz verstösst in mehreren Punkten gegen die Verfassung. Das haben auch mehrere namhafte Rechtsprofessoren festgestellt. Das Bundesamt für Justiz kam zuerst zum gleichen Schluss, hat dann aber beide Augen zugedrückt.

Das Bundesgericht hat nun unsere Beschwerde zwangsläufig ablehnen müssen, denn es darf gemäss BV 189 Abs. 4 keine Beschwerden gegen Parlamentsbeschlüsse behandeln.

Das Bundesgericht schreibt, dass eine „gewichtige Rechtsschutzlücke“ besteht, die Sie, sehr geehrte Parlamentarierinnen und Parlamentarier, schliessen können. Die politischen Rechte, die durch BV 34 und BV 29a garantiert sein müssten, fehlen.

Faktisch ist also das Parlament allmächtig und kann am Volk vorbei entscheiden.

Ich bitte Sie daher, gestützt auf das vorliegende Bundesgerichtsurteil, diese gewichtige Rechtsschutzlücke zu schliessen und die politischen Rechte des Volks zu sichern.

Spontan schlage ich die Anpassung des Bundesgerichtsgesetzes unter Artikel 82f. vor: Wenn vom Parlament ein Gesetz beschlossen wird, das gegen die Verfassung verstösst und wo richtigerweise ein obligatorisches Referendum von Volk und Ständen nötig wäre, das Parlament dieses aber unterdrückt; dann muss das Stimmvolk beim Bundesgericht sein Stimmrecht einfordern können.

Sollte das Parlament diese gewichtige Rechtsschutzlücke nicht umgehend schliessen, behalten wir uns vor, mit weiteren demokratisch gesinnten Stimmbürger/innen eine Volksinitiative zu lancieren. Sozusagen auf dringlichem Weg, denn unsere Demokratie ist akut in Gefahr!

Ich danke Ihnen für Ihre umgehende Reaktion.

Mit freundlichen Grüssen

Elias Vogt
Stimmbürger aus Grenchen SO“

Weiterführendes

Stimmrechtsbeschwerde mit abgedeckten Namen

Webseite Elias Vogt

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