
Legislaturperiode 2021-2025: Verteilung der Anzahl Großratssitze
Der Staatsrat des Wallis hat die Verteilung der 130 Großratssitze für die kommende Legislaturperiode 2021-2025 mit einem Beschluß festgesetzt.
Gestützt auf die Volkszählung vom 31. Dezember 2019 erfuhren zwei Bezirke eine Änderung der Sitzansprüche. Ein Bezirk des Unterwallis erhält einen zusätzlichen Sitz, wohingegen ein Bezirk des Oberwallis einen Sitz verliert.
Der Wahlmodus der Abgeordneten des Großen Rates sowie die Verteilung der Sitze unter den Bezirken wird in Artikel 84 der Verfassung des Kantons Wallis vom 8. März 1907 geregelt.
Die Verteilung der 130 Sitze der Abgeordneten des Großen Rates unter den Bezirken wird anhand eines Quotienten ermittelt. Diesen Quotienten erhält man, indem die Zahl der im Kanton wohnsäßigen Schweizerbevölkerung (267’503) durch die Anzahl Großratssitze (130) geteilt wird. Das Ergebnis (der Quotient) beträgt 2058.
Teilt man die schweizerische Wohnbevölkerung jedes Bezirkes durch diesen Quotienten erhält man eine erste Verteilung nach Bezirken von 123 Sitzen. Die sieben verbleibenden Sitze fallen denjenigen Bezirken zu, welche die größten Zahlenreste aufweisen.
Martinach erhält zusätzlichen Großratssitz, Westlich-Raron büßt einen ein
Im Verhältnis zur schweizerischen Wohnbevölkerung erhält der Bezirk Martinach einen zusätzlichen Sitz, wohingegen Westlich-Raron einen Sitz verliert (siehe beiliegende Tabelle).
Die Großrats-Suppleanten werden in jedem Bezirk, in gleicher Anzahl wie die Abgeordneten, gewählt.
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