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Transparenz in Sachen Partei- und Kampagnenfinanzierung

Transparenz in Sachen Partei- und Kampagnenfinanzierung

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Das Departement für Sicherheit, Institutionen und Sport (DSIS) schickt einen Vorentwurf zur Änderung des Gesetzes über die politischen Rechte (kGPR) in die Vernehmlassung.

Diese Revision zielt hauptsächlich darauf ab, im Vorfeld von Abstimmungen und Wahlen für Transparenz in Sachen Partei- und Kampagnenfinanzierung zu sorgen. Ferner werden zwei weitere Änderungen aufgenommen, die sich auf die Erläuterungen zu den kantonalen Abstimmungen und das Verfahren zur teilweisen Auszählung der per Post abgegebenen Stimmen beziehen.

Infolge der Annahme der Motion «Transparenz in Sachen Partei- und Kampagnenfinanzierung» soll der Staatsrat eine Änderung des Gesetzes über die politischen Rechte (kGPR) vorschlagen.
Der vom Departement für Sicherheit, Institutionen und Sport (DSIS) ausgearbeitete Vorentwurf setzt hauptsächlich zwei Schwerpunkte:

  • Offenlegung der Partei- und Kampagnenkonten;
  • Offenlegung der Spenden von juristischen und natürlichen Personen ab 5000 Franken.

So sieht der Vorentwurf vor, daß Parteien und Kampagnenkomitees der Öffentlichkeit Einsicht in ihre Konten und Spenderlisten gewähren.

Öffentlichkeit erhalt Einsichtsrecht

Die betreffenden Informationen müssen innert einer Frist von zehn Tagen jeder Person mitgeteilt werden, die ein entsprechendes schriftliches Gesuch stellt.

Gemäß dem Vorentwurf gilt dieses Öffentlichkeitsprinzip für kantonale Parteien, kantonale Urnengänge sowie die Kandidaten und Kandidatinnen für die kantonalen Wahlen. Insbesondere aus Gründen des Aufwands wurde davon abgesehen, dieses Prinzip auf kommunale Parteien sowie kommunale Wahlen und Abstimmungen anzuwenden.

Der Staatsrat hat den Vorentwurf ohne materielle Stellungnahme zur Kenntnis genommen und das DSIS ermächtigt, ein Vernehmlassungsverfahren durchzuführen. Die Vernehmlassungsdokumente und der Fragebogen für die Stellungnahme sind auf der Internetseite des Kantons Wallis abrufbar: https://www.vs.ch/web/che/laufende-kantonale-vernehmlassungen. Die Stellungnahmen sind bis zum 30. Dezember 2020 einzureichen.

SW
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