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Neues Kurtaxenreglement in der Aletsch-Arena

Neues Kurtaxenreglement in der Aletsch-Arena

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Ein Gastbeitrag von Peter Koch

Das Bundesgericht hat explizit festgehalten, dass für einen wesentlichen Teil der Ferienwohnungen in der Aletsch Arena keine Daten zur Untermauerung des Belegungsgrades existieren.

Auf die demzufolge nicht nachvollziehbaren KTR-Grundlagen hatten Privatpersonen auf dem Aletschplateau hingewiesen und beim für sie wichtigsten Punkt Recht erhalten.

In die Überarbeitung des Reglements nach dem Urteil des Bundesgerichts wurden die IGs erneut nicht einbezogen, angeblich aus «Zeitdruck». Eine Umfrage der Aletsch Arena mit 45 Prozent Teilnehmenden soll nun beweisen, dass die im neuen Rechnungsmodell getroffene Annahme der Belegungstage «bestätigt oder gar übertroffen» worden sei.

Eine gleichzeitig durchgeführte Mitgliederbefragung der IGs (62 % Teilnehmende) ergibt bei einer detaillierteren Fragestellung jedoch markant tiefere Werte. Fazit: Die Differenz bei der durchschnittlichen Eigennutzung der Zweitwohnungen ist so gross, dass das Engagement zugunsten von korrekt berechneten Kurtaxen nicht nachlässt.

Dessen sollten sich die Stimmberechtigten der sechs Gemeinden der Aletsch Arena bewusst sein, wenn sie Ende November/Anfang Dezember über das Kurtaxenreglement entscheiden werden.
Wer die Unterlagen liest, stellt mit grossem Erstaunen fest, dass die beteiligten Gemeinden am bisherigen Reglement von 2020 festhalten.

An der Berechnungsweise der geschuldeten Kurtaxen-Pauschalen wird nichts geändert. Warum? Weil auf wundersame Weise eine von der Aletsch-Arena in Auftrag gegebene Umfrage die vom Bundesgericht als fiktiv bezeichneten Belegungsgrad (Bettenbelegung/Jahr) von bis zu 57 Tagen angeblich bestätigt.

Dies trotz den von den Lausanner Richtern herbeigezogenen Vergleichszahlen von unmittelbaren Nachbargemeinden mit 27, beziehungsweise 30 Logiernächten.

Hinzu kommt, dass laut dem Urteil des Bundesgerichts die Kurtaxenpauschale nur für Zweitwohnungsbesitzer zur Anwendung kommen darf, welche die Ferienwohnung nicht ausschliesslich, also gewerblich, vermieten. Dies ist selbstredend auch bei der Erhebung der durchschnittlichen Bettenbelegung zu berücksichtigen.

Die Plausibilität der Berechnungsweise mit uneinheitlichen Faktoren wie Bettenzahl, Logiernächten und statistischen Mittelwerten ist aus Sicht der drei IGs nicht gegeben. Die Vermutung liegt nahe, dass die gegenüber den Vorjahren vermeintlich explodierenden Zahlen aus dem Geschäftsjahr 2020/21 verwendet wurden.

Die dort verbuchten massiven Mehreinnahmen sind nicht auf mehr Gäste zurückzuführen, sondern eine Folge der damals neu eingeführten Einheitspauschalen bei den Kurtaxen. Erinnern wir uns: nicht die Anzahl Übernachtungen ist massgebend, sondern die Anzahl Betten in der Wohnung x die Kurtaxe CHF 3.50 x durchschnittliche Belegung z.B. von 57 auf der Fiescheralp und Bettmeralp.

Die drei IGs bekennen sich zum Tourismus und unterstützen die Anstrengungen der Aletsch-Arena, die einmalige Destination weiterzuentwickeln.

Dass dies nicht gratis ist, ist allen klar. Angesichts der nach wie vor offenen Fragen bei der Berechnungsweise, den Ergebnissen und der unnachgiebigen Haltung der beteiligten Gemeinden haben sie leider keine andere Wahl, als nach zustimmenden Entscheiden der Urversammlungen auch beim neuen Kurtaxenreglement den Rechtsweg zu beschreiten.

IGZW Bettemralp
IG Fiescheralp
IG Riederalp

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