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Unterstützung des Kultursektors wegen Coronamaßnahmen

Unterstützung des Kultursektors wegen Coronamaßnahmen

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Der Kanton Wallis gibt weitere Sondermittel für den Kultursektor.

Die umstrittenen Maßnahmen im Zuge der sogenannten angeblichen Pandemie hatten schon bei der sogenannten „ersten Welle“ starke Auswirkungen auf den Kultursektor.

Um den Folgen der gegenwärtig propagierten neuen Pandemie-Welle zu begegnen, die den Kultursektor noch stärker trifft, haben der Kanton Wallis und der Bund ein neues Leistungsabkommen über 10,4 Millionen Franken abgeschlossen. Um diesen fragilen Sektor zu unterstützen, genehmigte der Staatsrat auch kantonale Maßnahmen zur Unterstützung der Kulturschaffenden.

Die Situation im Wallis

Die negativen wirtschaftlichen Folgen der Covid19-Maßnahmen der ersten Welle für die Kultur- und Veranstaltungsszene im Wallis wurden durch verschiedene Maßnahmen von Bund und Kanton abgefedert.

Bund und Kanton haben mehr als 12 Millionen Franken für die Unterstützung von Kulturunternehmen, Kulturschaffenden, Chorleitern und Organisten sowie für Pauschalbeihilfen für Kulturschaffende im Wallis bereitgestellt.

Neues Unterstützungspaket mit 10,1 Mio Steuergeldern

Das Covid-19 Gesetz, das am 26. September 2020 in Kraft getreten ist, erlaubt es den Kantonen, bis zum 31. Dezember 2021 neue Mittel, finanziert zu 50 % durch den Bund und 50 % durch die Kantone, zur Verfügung zu stellen, um finanzielle Verluste auszugleichen und Transformationsprojekte von Kulturunternehmen zu fördern.

Mit der Unterzeichnung einer neuen Konvention mit dem Bund über 10,4 Millionen Franken (50 % Bund, 50 % Kanton) will der Kanton seine Unterstützung für den Kultursektor weiterführen.

Wird schon 3. Welle geplant? 2021 soll es weitergehen

Um die Finanzierungmöglichkeit zu beschleunigen, können ab dem 1. Dezember 2020 wieder Gesuche eingegeben werden. Anfang 2021 wird ein Workshop angeboten, der die Ausarbeitung von Transformationsprojekten und deren Begleitung zum Ziel hat.

Gleichzeitig leistet der Bund weiterhin Nothilfe für Kulturschaffende über Suisseculture Sociale sowie Unterstützung für das Laientheater.

Neues kantonales Dispositiv

Komplementär zur Kulturverordnung COVID-19, die nicht mehr direkt die Kulturschaffenden, sondern die Kulturunternehmen unterstützt, lanciert der Kanton Wallis über die Dienststelle für Kultur die Möglichkeit zur Einreichung von Projekten, die es den Künstlern ermöglichen sollen, sich in dieser Phase der Ungewißheit mit ihrer persönlichen künstlerischen Arbeit auseinanderzusetzen.

Pro Projekt können bis zu 30’000 Franken zur Verfügung gestellt werden. Die Gesuche müssen bis spätestens 2. Dezember 2020 auf der Plattform www.vs-myculture.ch eingereicht werden.

SW
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