
Streit um Kurtaxen in der Aletsch-Arena
Die Gemeinden der Aletsch-Arena widersetzen sich angeblich – je nach Ansicht – einem Bundesgerichtsurteil ,welches die IG Fiescheralp mit anderen betroffenen IGs erwirkt hatten.
Im Streit um die Kurtaxen stimmten die Gemeinden einstimmig für das neue Reglement.
Die Gemeinden sehen lassen die Aletsch-Arena in ihrem Auftrag ihre Sicht der Dinge veröffentlichen:
Alle sechs Gemeinden der Aletsch-Arena (Eigenschreibung „Aletsch Arena“, Anm. d. Red.) halten am bisherigen Kurtaxenreglement fest. Das Stimmvolk der Gemeinden Riederalp, Bettmeralp und Fiesch bestätigt diesen Entscheid an den Urversammlungen. Die Hintergründe:
Nach dem Entscheid des Bundesgerichts, haben die sechs Destinationsgemeinden zusammen mit der Aletsch-Arena AG schnell gehandelt und eine Arbeitsgruppe gegründet.
Die Arbeitsgruppe hat den Gemeinderäten auf Basis einer Umfrage unter den Zweitwohnungsbesitzern empfohlen, am bisherigen Kurtaxenreglement festzuhalten.
Die Gemeindeversammlungen der Gemeinden Riederalp, Bettmeralp und Fiesch haben das bisherige Kurtaxenreglement an den Urversammlungen einstimmig bestätigt.
Alle sechs Gemeinden der Aletsch-Arena hielten am bisherigen Kurtaxenreglement 2020 fest
Das Bundesgericht bemängelte die nicht vollständig nachvollziehbare, durchschnittliche Belegung der Zweitwohnungen von 30 Tagen.
Den Gemeinden der Aletsch-Arena war es ein Anliegen, die notwendigen statistischen Grundlagen zu schaffen, um diesen Wert durch ihre Zweitwohnungsbesitzer zu plausibilisieren.
Zu diesem Zweck haben die Gemeinden das Institut für Tourismus der HES–SO Wallis als externe und neutrale Stelle beauftragt, mit den Zweitwohnungsbesitzer der sechs Destinationsgemeinden eine Umfrage durchzuführen.
Der Rücklauf lag bei rund 1500 vollständigen Formularen, was einem sehr hohen Anteil von 45% entspricht.
Die Resultate der Umfrage haben die im Rechnungsmodell getroffenen Annahmen von durchschnittlichen 30 Tagen Eigenbelegung durch die Zweitwohnungsbesitzer in der Aletsch Arena nicht nur bestätigt, sondern mit 48 Tagen sogar übertroffen (siehe Tabelle unten).
Aufgrund der hohen Beteiligung und der dadurch wissenschaftlich fundierten Resultate der Umfrage haben alle sechs Gemeinden der Aletsch-Arena entschieden, am bisherigen Kurtaxenreglement vom 1.11.2020 festzuhalten. Der Kurtaxenansatz von CHF 3.50 und die bisherigen Belegungszahlen werden unverändert beibehalten.
An den Urversammlungen dieser Woche der Gemeinden Riederalp, Bettmeralp und Fiesch wurden die vom Bundesgericht im Juli aufgehobenen Artikel 6 und 14 wieder bestätigt.
Der Artikel 6 regelt die Jahrespauschale für Ferienwohnungen aufgrund des durchschnittlichen Belegungsgrads und des Bettenfaktors. Artikel 14 regelt den Zeitpunkt des Inkrafttretens für den neu bestätigten Artikel 6.
Daß die Bevölkerung weiterhin hinter den Gemeinden und der Aletsch-Arena AG steht, haben die Abstimmungen an den Urversammlungen eindrucksvoll gezeigt.
In allen drei Gemeinden wurde die neue Vorlage einstimmig und mit hoher Beteiligung angenommen. Im nächsten Schritt erfolgt die Eingabe der Grundlagen beim Kanton und deren Homologation durch den Staatsrat.
Mit dem Entscheid des Staatsrats ist das Kurtaxenreglement wieder vollständig rechtsgültig. Die Verfügungen über die Kurtaxenpauschalen können auf dieser Basis gestellt werden.
„Die Erfahrungen aus den vergangenen Jahren und aus dem letzten Homologationsprozeß zeigen uns, daß die absolute Mehrheit der Zweiwohnungsbesitzer das Kurtaxenmodell anerkennt und die damit umgesetzten Infrastrukturen, Produkte und Angebote in der Destination schätzt. Mit den meisten Zweitwohnungsbesitzer pflegen wir einen guten Austausch„, sagt Philippe Sproll, Geschäftsführer der Aletsch-Arena AG
Was beinhaltet das neue Kurtaxenreglement? Die neue Kurtaxenregelung beinhaltet ein System mit einer pauschalen Abrechnung für Ferienwohnungen.Â
Die durchschnittliche Belegungsrate der Ferienwohnungen dient als Grundlage für die Berechnung der Pauschale, die sich aus der Gesamtzahl der Übernachtungen in den Zweitwohnungen, geteilt durch die Anzahl der Betten, ergibt.
Hotellerie, Gruppenunterkünfte und Campings rechnen weiterhin effektiv ab.
Über die Aletsch-Arena AG
Die Aletsch-Arena AG (Eigenschreibweise Aletsch Arena AG) vermarktet das Gebiet rund um Riederalp, Bettmeralp und Fiesch–Eggishorn. Sie führt im Auftrag der Gemeinden Mörel–Filet, Riederalp, Fiesch, Bettmeralp, Fieschertal und Lax, der Aletsch Bahnen und dem Verein Aletsch Tourismus die Aufgaben Information, Animation, Werbung und Verkauf für den örtlichen Tourismus in der Aletsch-Arena aus.
Daneben übernimmt der Verein Aletsch-Tourismus die Interessenvertretung gemäß dem kantonalen Tourismusgesetz. Durch diese neue Organisation (seit 1. November 2015) zählt die Aletsch-Arena AG zu den größten Tourismusunternehmen im Wallis.
Was ist Ihre Meinung?
Was ist Ihre Meinung zum Thema Kurtaxen Aletsch-Arena? Schreiben Sie uns an Redaktion (ätt) Walliser-Zeitung.ch)
Weiterführende Berichte auf Walliser-Zeitung.ch:
Mehr zum Thema der umstrittenen Kurtaxen.
(Foto: Aletsch-Gletscher)