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Rebkrankheit goldgelbe Vergilbung in 8 Gemeinden

Rebkrankheit goldgelbe Vergilbung in 8 Gemeinden

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Der Kanton Wallis verzeichnete im Jahr 2022 einen Anstieg der Fälle von Goldgelber Vergilbung, einer Quarantänekrankheit der Weinrebe. In acht Gemeinden wurden 863 kranke Rebstöcke verzeichnet.

Die fünf Gemeinden Martinach, Fully, Saillon, Leytron und Riddes sind dieses Jahr das erste mal betroffen. Zum Vergleich: Im Jahr 2021 umfaßten drei Herde in Ardon, Saxon und Port-Valais 230 kranke Rebstöcke.

Die kantonale Dienststelle für Landwirtschaft ergreift neue Maßnahmen zum Schutz des Weinbergs.

Im Rahmen der Überwachung der Goldgelben Vergilbung wurden im Jahr 2022 im Wallis fast 500 Hektar Reben untersucht.

Bei der akribischen Arbeit, die der Verantwortung des kantonalen Weinbauamts unterstand und hauptsächlich von den Winzern selbst durchgeführt wurde, stieß man auf 863 kranke Rebstöcke in acht verschiedenen Gemeinden, von denen fünf neu betroffen sind: Martinach, Fully, Saillon, Leytron und Riddes. Zum Vergleich: 2021 wurden in Ardon, Saxon und Port-Valais 230 kranke Rebstöcke gezählt.

Die Ursache für den nach Ansicht der Dienststelle für Landwirtschaft äußerst besorgniserregenden Anstieg der Goldgelben Vergilbung ist nicht bekannt.

Ein neuer Herd kann durch die Pflanzung eines bereits mit dem Erreger behafteten Setzlings oder durch eine Übertragung durch das Vektorinsekt, die Rebzikade Scaphoideus titanus, entstehen.

Es werden Maßnahmen ergriffen, um das Risiko der Einschleppung der Krankheit zu begrenzen über die Pflanzung oder Umveredelung von kontaminiertem Material.

Einerseits garantiert der obligatorische Pflanzenpaß, daß das Pflanzgut in einem beim Das Bundesamt für Landwirtschaft (BLW) registrierten Betrieb produziert wurde, der inspiziert und für frei von Goldgelber Vergilbung befunden wurde, und/oder dass es unter amtlicher Aufsicht mit heissem Wasser behandelt wurde.

Andererseits unterliegen die Gemeinde Port-Valais sowie alle Rebbaugemeinden von Martinach bis Vétroz bis auf Weiteres einer besonderen Regelung.

Es ist neu untersagt, in diesen Gemeinden erzeugte Edelreiser, Topfreben oder Unterlagenholz zu verschieben, es sei denn, sie wurden unter amtlicher Aufsicht mit heißem Wasser behandelt.

Um die Ausbreitung der Krankheit über das Vektorinsekt zu begrenzen, wurden zudem rund um die entdeckten Herde Gebiete mit Bekämpfungspflicht definiert.

Behördlicher Zwang zu Insektizid-Behandlungen

Alle Eigentümer sowie Bewirtschafter von Rebbergen in diesem Umkreis sind angehalten, in den nächsten Jahren zwei Insektizid-Behandlungen gemäß den Vorgaben der Dienststelle für Landwirtschaft (DLW) durchzuführen.

Darüber hinaus sind sie verpflichtet, ihre Reben verstärkt zu überwachen und der DLW jeden Rebstock mit Symptomen der Goldgelben Vergilbung, die ab Juli sichtbar sind, sofort zu melden.

Im Amtsblatt vom Freitag, 16. Dezember 2022 wurde eine Allgemeinverfügung veröffentlicht. Darin sind die obligatorischen Bekämpfungsmassnahmen detailliert aufgeführt.

Die Erfahrungen der von der Goldgelben Vergilbung betroffenen Kantone zeigen, dass ein mehrjähriger, kollektiver und solidarischer Kampf notwendig ist, um diese Krankheit einzudämmen oder gar auszurotten. Die Dienststelle für Landwirtschaft wird sich aktiv für die optimale Umsetzung der Massnahmen einsetzen und finanzielle Unterstützung bieten. Dabei kann sie auf das Engagement des Berufsstandes, der Gemeinden und des Bundes zählen.

(pd)

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