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Zu hohe Preise von Monopolisten bzw. Gemeinden

Zu hohe Preise von Monopolisten bzw. Gemeinden

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Manche Gebühren von Gemeinde-Behörden oder anderen Behörden sind nicht nachvollziehbar und / oder überrissen, willkürlich.

Gemäß Preisüberwachungsgesetz kann der Preisüberwacher eingreifen, wenn der Wettbewerb nicht spielt und ein marktmächtiges Unternehmen oder eine Behörde mißbräuchlich hohe Preise festsetzt.
Der Preisüberwacher hatte in zwei Gemeinden wegen Parkgebühren interveniert.

Im November 2022 hat die Gemeinde Faoug (VD) dem Preisüberwacher nun mitgeteilt, daß sie aufgrund seiner Empfehlung zu den Parkgebühren, welche er im September 2022 der Gemeinde abgegeben hatte, folgende Änderungen des Parkplatzreglements vorgenommen hat:

Für die roten gebührenpflichtigen Langzeitparkplätze wird neu, nebst dem Stundentarif von Fr. 1.50, ein Tagestarif von Fr. 10.- festgelegt (geplant war ein Tarif von Fr. 1.50/h, max. 15 Stunden) und für die roten und grünen gebührenpflichtigen Parkplätze wird neu die Parkgebühr erst ab 8.00 Uhr und nicht schon ab 6.00 Uhr erhoben.

Die Gemeinde Lucens (VD) hatte dem Preisüberwacher im Jahr 2021 den Entwurf des neuen Gemeinde-Rreglements für das bevorzugte Parkieren für Anwohner sowie andere berechtigte Personen im öffentlichen Raum unterbreitet.

Die Gemeinde hatte geplant, die Anwohnerparkkarte für Fr. 500.– pro Jahr zu verkaufen. Aufgrund der Empfehlung des Preisüberwachers setzt die Gemeinde nun den Preis für die Anwohnerparkkarte tiefer als geplant fest, konkret bei Fr. 400.–/Jahr.

Vielleicht wäre es eine Sache der Zweitwohnungsbesitzer-Vereinigungen im Wallis, sich einmal an den Preisüberwacher zu wenden. Schließlich sehen sich die sogenannt Zweitheimischen aus ihrer Sicht ebenfalls überrissenen und willkürlichen, nicht-nachvollziehbaren Gebühren / Taxen ausgesetzt.

Nicht nur die aktuellen Beispiele der Parkgebühren oben ondern auch das Beispiel Winterthur zeigt, daß dies durchaus etwas bringen könnte.

Gebühren runter von Fr. 400 auf Fr. 36

Stadtrat von Winterthur senkt die Gebühr für eine Adreßmutation

Beim Preisüberwacher ging im August 2022 die Meldung eines Geschäftes in Winterthur ein, welcher – aufgrund eines Umzugs des Büros (Adreßänderung) – eine Gebühr für die «Patentumschreibung» von Fr. 400.- bezahlen mußte.

Gemäß Preisüberwachungsgesetz kann der Preisüberwacher eingreifen, wenn der Wettbewerb nicht spielt und ein marktmächtiges Unternehmen oder ein Kartell mißbräuchlich hohe Preise festsetzt.

Die Stadtpolizei Winterthur verfügt auf dem Gebiet der Patenterteilungen- und Umschreibungen für Betriebe (resp. Adreßänderungen) über ein lokales Monopol.

Der Preisüberwacher beurteilte vorliegend den Tarif von Fr. 400.- für die «Umschreibung des Patents» (resp. die Adreßänderung für den Laden) als sehr hoch.

Er bat daher die Stadtpolizei Winterthur, diese Sache eingehend zu prüfen.

Die Abklärungen bei der Stadtpolizei haben nun ergeben, daß die Gebühr von 400 Franken aufgrund eines Mißverständnisses erhoben wurde.

Adreßmutationen und andere rein administrative Änderungen im Zusammenhang mit Patenten seien nicht als «Umschreibung eines Patents» zu qualifizieren. Eine «Umschreibung» liege nur dann vor, wenn – analog zur Erteilung eines Patents – zusätzliche Prüfungshandlungen erforderlich würden.

Der Stadtrat habe die Stadtpolizei angewiesen, besagte Rechnung zu korrigieren und den Betrag auf eine Schreibgebühr von 36 Franken zu reduzieren. Gleichzeitig habe die Stadtpolizei ihre Praxis dahingehend präzisiert, daß solche Fälle in Zukunft nicht mehr vorkommen sollten.

(rm)

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