Home Aktuelles, Nachrichten Wallis Kommunale Handänderungs-Steuer von 40 auf 50% erhöht
Wer in Saas-Fee Liegenschaften kaufen will, muß mehr Steuern zahlen
Kommunale Handänderungs-Steuer von 40 auf 50% erhöhtWer in Saas-Fee Liegenschaften kaufen will, muß mehr Steuern zahlen

Kommunale Handänderungs-Steuer von 40 auf 50% erhöht

Wer in Saas-Fee Liegenschaften kaufen will, muß mehr Steuern zahlen
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Anläßlich ihrer Gemeindeversammlung vom Dezember hat die Gemeinde Saas-Fee über ein Reglement „Erhebung der kommunalen Handänderungssteuer; Zusatzabgabe“ beschlossen, daß in Zukunft auf die Handänderungssteuer des Kantons eine kommunale Zusatzabgabe von 50% erhoben werden wird:

Seit der Einführung des neuen Gesetzes über die Handänderungssteuer (HG) des Kantons Wallis im Jahr 2012 besteht gemäß Artikel 2 für Gemeinden die Möglichkeit, für die auf ihrem Gebiet gelegenen Grundstücke eine Zusatzabgabe auf den Handänderungssteuern zu erheben und den Steuersatz festzulegen.
Die Urversammlung der Gemeinde Saas-Fee hat anlässlich der Urversammlung vom 16. Dezember 2013 das Reglement über die Erhebung einer zusätzlichen kommunalen
Handänderungssteuer angenommen.

Gemäß Artikel 1 dieses Reglements erhob die Gemeinde Saas-Fee für die auf ihrem Gebiet gelegenen Grundstücke bisher eine Zusatzabgabe von 40% der kantonalen Handänderungssteuer.

Kantonale Gesetzgebung

Die kantonale Handänderungssteuer sowie die Zusatzabgabe an die Gemeinden sind in Artikel 14 und 15 des kantonalen Gesetzes über die Handänderungssteuer wie folgt geregelt:

Art. 14
Verhältnismäßige Steuer für Handänderungsurkunden und ähnliche Schriftstücke

Die verhältnismässige Steuer beträgt für die in Artikel 6 Absatz 1 genannten Fälle:
a) 20 Franken für Werte von 1’001 Franken bis 50’000 Franken;
b) 1 Prozent des Werts von 50’001 Franken bis 500’000 Franken;
c) 1.3 Prozent des Werts von 500’001 Franken bis 1’000’000 Franken;
d) 1.5 Prozent des Werts ab 1’000’001 Franken.
Jeder Wert wird auf 100 Franken aufgerundet.

Art. 15

Zusatzabgabe der Gemeinden

Die Zusatzabgabe darf 50 Prozent der kantonalen Handänderungssteuer nicht übersteigen.
Anwendbar ist der bei der Einregistrierung des Rechtsgeschäfts geltende Gemeindesatz.
Jede Gemeinde teilt dem Grundbuchamt ihres Kreises und der Dienststelle den Satz ihrer Zusatzabgabe und jede Änderung dieses Satzes mit.

Ziel:
Mit der Anpassung der Zusatzabgabe der Gemeinde erzielt die Gemeinde Saas-Fee wichtige Mehreinnahmen.

Finanzielle Auswirkungen:

In den vergangenen Jahren konnte die Einwohnergemeinde Saas-Fee durchschnittlich ungefähr CHF 400’000.– Einnahmen durch die Zusatzabgabe verbuchen, dieser Betrag erhöht sich entsprechend um ca. 20% bei einer Anpassung der Zusatzabgabe.

Dem Gemeinderat liegen keine detaillierten Abrechnungen der Zusatzabgabe vor, es kann jedoch davon ausgegangen werden, daß ungefähr 90% der Gesamteinnahmen durch den Verkauf von Immobilien generiert werden.

Antrag an der Urversammlung

Der Urversammlung wurde folgende Änderung von Artikel 1 des kommunalen Reglements über die Erhebung einer zusätzlichen kommunalen Handänderungssteuer beantragt:

Bisher:

Die Gemeinde erhebt für die auf ihrem Gebiet gelegenen Grundstücke eine Zusatzabgabe von 40% der kantonalen
Handänderungssteuer.

Neu:
Die Gemeinde erhebt für die auf ihrem Gebiet gelegenen Grundstücke eine Zusatzabgabe von 40% 50% der
kantonalen Handänderungssteuer.

Genehmigung Gemeinderat:
Der Gemeinderat hatte die Änderung der Zusatzabgabe von 40% auf 50% bereits anläßlich der Gemeinderatssitzung vom 31. Oktober 2022 genehmigt.

Auch die Gemeindeversammlung genehmigte die Erhöhung der Steuer:

Mit Handerheben wurde folgendes Resultat ermittelt:

Ja: 22
Nein 0
Enthaltungen 1

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