
Eringerkuhkämpfe bleiben erlaubt
Jedes Jahr ziehen die Ringkuhkämpfe zahlreiche Touristen und Einheimische an. Die Verwendung von trächtigen Kühen für Ringkuh-Kämpfe zur Unterhaltung von Menschen sei ein Verstoß gegen die Tierwürde, kritisierte eine Tierschutz-Organisation namens „Ecologie et Altruisme“. Und reichte letztes Jahr im Herbst Strafanzeige ein. Diese wurde nun jedoch abgewiesen.
Aktivisten der Tierschutz-Organisation hatten im Rahmen der „Foire du Valais 2022“ gegen Ringkuhkämpfe demonstriert, indem sie Schilder in die Höhe hielten, welche ein Ende der Tierausbeutung zur Unterhaltung von Menschen forderten. Die Zuschauer des Ringkuhkampfes waren darüber nicht sehr erfreut.
Später reichten die Tierschützer dann Strafanzeige ein gegen die Tierquälerei, welche sie ausmachten.
Doch die Staatsanwaltschaft Wallis macht offenbar keine Tierquälerei bzw. keine Verstöße gegen das Tierschutzgesetz aus.
Nach der Anzeige durch Tierschützer hat die Staatsanwaltschaft Wallis nun eine sogenannte Nichtanhandnahme verfügt, weil nach ihrer Auffassung die traditionellen Walliser Kuhkämpfe keinen Verstoß gegen die Tierwürde darstellen. Eine Nichtanhandnahmeverfügung bedeutet, daß nicht einmal eine Strafuntersuchung bzw. ein Strafverfahren eröffnet wird.
Die Staatsanwaltschaft trat somit nicht auf eine Strafanzeige ein.
Tierschützer empört
Die Tierschutzvereinigung zeigte sich in einer Mitteilung empört darüber, daß die Staatsanwaltschaft Wallis die Strafanzeige nicht einmal in eine Strafuntersuchung respektive Strafverfahren führt.
Und – was erstaunt – offenbar gemäß Darstellung der Tierschutzorganisation keine Rechtsmittel gewährt werden, sie den Entscheid nicht anfechten darf.
Die Tierschützer sind der Ansicht, daß die Ringkuh-Kämpfe mit trächtigen Eringer-Kühen zur Unterhaltung von Menschen eine krasse Verletzung der Tierwürde darstellen. Es läge ein Verstoß gegen das Bundesgesetz über den Tierschutz vor.
Die Walliser Staatsanwaltschaft sieht dies aber offenbar anders. Sie hat die Anzeige laut der Tierschutz-Organisation zu den Akten gelegt. Laut dem Staatsanwalt jedoch „stehen Dominanz und Kämpfe im Mittelpunkt des Sozialverhaltens der Tiere, die ihre hierarchische Position in der Herde zu definieren versuchen (…). Es handelt sich um ein natürliches Verhalten der Eringer Rasse sowie um eine starke Tradition der Schweiz“.
Die Tatsache, daß die Kühe trächtig seien, sei zudem gesetzeskonform.
Vermeidbarer Streß, Tradition keine Argumentation
Der Vorsitzende der Tierschutz-Organisation, Anoushavan Sarukhanyan, hält dieser Argumentation entgegen, daß nur weil die Kühe manchmal aus Rangordnungsgründen kämpfen würden, sie nicht mit einem Lastwagen transportiert und mit anderen Kühen zusammengepfercht werden dürften, um sie dazu zu bringen, gegeneinander zu kämpfen und die Menschenmenge zu unterhalten.
Die Tiere würden unnötig „vermeidbaren Streß“ erleiden. Zudem sei nicht mit Tradition zu argumentieren, denn nur weil etwas Tradition habe, heiße es nicht, daß es gerecht sei.
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(rm)
(Beitragsbild: Wallis Promotion)