
Ab diesem Jahr Förderung für Berggebiete auch mit Geldgeschenken: Neue Regionalpolitik fördert kleine Infrastrukturvorhaben
Nicht nur die Berghilfe fördert nun, sondern auch gibt es Steuergelder aus der sogenannten NRP, der „Neuen Regional-Politik“.
Das geänderte Bundesgesetz über Regionalpolitik und seine Verordnung treten per 1. April 2024 in Kraft. Das hat der Bundesrat an seiner Sitzung vom 21. Februar 2024 entschieden.
Neu können im Rahmen der Neuen Regionalpolitik (NRP) ausgewählte kleine Infrastrukturvorhaben mit A-Fonds-perdu-Beiträgen unterstützt werden.
Solche Projekte schaffen wertvolle Impulse für die wirtschaftliche Entwicklung in ländlichen Regionen und Berggebieten.
Bis anhin konnten im Rahmen der Neuen Regionalpolitik Infrastrukturvorhaben ausschließlich mit Darlehen finanziert werden. Die Erfahrungen haben indes gezeigt, daß diese Praxis nicht immer das richtige Instrument ist, um kleine Infrastrukturvorhaben zu unterstützen, so das Eidgenössisches Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung, WBF:
Projekte, die für den investierenden Projektträger keine oder nur marginalen direkten Kassenfluß generieren, können von regionalwirtschaftlicher Bedeutung sein, wenn sie anderen wirtschaftlichen Akteuren kommerziellen Nutzen stiften.
Neu können kleine Infrastrukturvorhaben daher mit der Gesetzesänderung in beschränktem Maße im ganzen NRP-Perimeter auch mit nicht rückzahlbaren Beiträgen (à fonds perdu) unterstützt werden.
Obergrenze von 50 000 Franken
Bei der Gewährung von A-Fonds-perdu-Beiträgen ist der Bundesbeitrag pro Vorhaben begrenzt auf höchstens 50 000 Franken.
Die Beschränkung der Mittel pro Vorhaben stellt sicher, daß es sich ausschließlich um kleine Infrastrukturvorhaben handelt.
Größere Infrastrukturvorhaben sollten sich über andere Kanäle wie Privatwirtschaft, Finanzausgleich und allenfalls NRP-Darlehen finanzieren können. Ebenfalls ausgeschlossen sind sogenannte Basisinfrastrukturvorhaben.
Test in Kantonen war erfolgreich
Im Rahmen der NRP-Pilotmaßnahmen für die Berggebiete wurde dieser Ansatz von 2020–2023 in 16 Kantonen erfolgreich getestet.
Mit NRP-Bundesmitteln bis zu höchstens 50 000 Franken pro Vorhaben und zusätzlichen kantonalen Beiträgen mobilisierten diese NRP-Pilotmaßnahmen neue Akteure, die ihre wirtschaftlich relevanten Ideen mangels Startunterstützung bisher nicht realisieren konnten.
Bewährtes Wirtschaftsförderinstrument
Mit der Gesetzes- und Verordnungsänderung tritt die Neue Regionalpolitik 2024 in ihr drittes Mehrjahresprogramm 2024–2031. Das Parlament hatte die Änderung des Bundesgesetzes über Regionalpolitik in der Herbstsession 2023 verabschiedet.
Entwicklungsinfrastrukturen wie eine Bergbahn, die Wertschöpfung in die Region bringen, sind für die wirtschaftliche Entwicklung der ländlichen Regionen und der Berggebiete von zentraler Bedeutung.
Die Finanzierung solcher Infrastrukturvorhaben ist daher ein Kernelement der Neuen Regionalpolitik, welche ländliche Regionen, Berggebiete und Grenzregionen in ihrer wirtschaftlichen Entwicklung unterstützt.
Eine umfassende Untersuchung dazu hat gezeigt, daß sich die Instrumente der Investitionsförderung bewährt haben, so das WBF weiter, und: Der überwiegende Teil der Vorhaben soll daher weiterhin mittels Darlehen unterstützt werden.
(pd)