
Abschuß eines Wolfes in der Region Sonnenberge-Lötschental angeordnetMutmaßlich 12 Nutztiere gerissen
Der Vorsteher des Departements für Volkswirtschaft und Bildung (DVB), Christophe Darbellay, hat den Abschuß eines Wolfs in der Region Sonnenberge-Lötschental angeordnet.
Das Großraubtier hatte auf einer nicht schützbaren Alpe 12 Nutztiere gerissen. Die Voraussetzungen für einen Abschuß gemäß der revidierten Jagdverordnung (JSV), die am 1. Februar 2025 in Kraft getreten ist, sind somit gegeben. Diese erlaubt den Abschuß eines Einzelwolfes ab sechs getöteten Schafen oder Ziegen innerhalb von vier Monaten.
Der Abschuß des Wolfes wurde in der Region Sonnenberge-Lötschental angeordnet. Der Vorsteher des Departements für Volkswirtschaft und Bildung (DVB), Christophe Darbellay, hat diesen Entscheid getroffen, nachdem er die betroffenen kantonalen Stellen um eine Analyse der Situation gebeten hatte.
Die Dienststelle für Jagd, Fischerei und Wildtiere (DJFW), das für die Regulierung geschützter Arten zuständig ist und die Dienststelle für Landwirtschaft (DLW), das für den Herdenschutz zuständig ist, zählten 12 Nutztiere, die auf einer nicht schützbaren Alpe gerissen wurden. Laut der DJFW ist die Anwesenheit eines Einzelwolfs nachgewiesen.
Die Bedingungen für den Abschuß eines Einzelwolfs sind somit gemäss der revidierten eidgenössischen Jagdverordnung (JSV) erfüllt. Die neuen Bestimmungen, die am 1. Februar 2025 in Kraft getreten sind, erlauben es den kantonalen Behörden, einen Abschuss anzuordnen, wenn innerhalb von vier Monaten sechs Schafe oder Ziegen in geschützten oder nicht schützbaren Situationen gerissen wurden.
Die Abschußverfügung wurde am Mittwoch, 25. Juni 2025 im Amtsblatt des Kantons Wallis publiziert. Die Bewilligung ist 60 Tage gültig, solange sich Nutztiere im Abschußperimeter befinden und Schadenspotential besteht.
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(pd, rm)
(Archivbild: DfU)